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- 61 - 24. [Auch] haben die [G. V. mit Hinzuziehung des A. V. Macht und Erlaubnis die Neujahrs- und Versöhnungs, Oeschem1) und Tal-Gebete2), wie auch Schofar-Blasen3) einem Würdigen nach Gutdünken zu erteilen], laut [Verord. 121]. pag. IIa.…
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— 62 — gliedert vorgelegt und die [Zugereisten] nehmen sie, [wie an Wochentagen], Solches muß geschehen durch den [A. V. selbst nicht aber durch dessen Frau oder Dienstboten], viel weniger noch durch ein anderen [O. M.]. 28. Wann [ein Mann …
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- 63 — 32. Hat der [A. V.] unter [seiner Aufsicht bestimmte] Gelier laut [Verord. 39 und 35], daß [die Spenden] die ausgezogen werden, [sogleich] gezahlt müssen werden, bekommt auch [der A. V.] unter seine Aufsicht. Auch was [Junggesellen i…
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— 64 — tigen1) [G. MJ je 15 Zalmer, den Knechten und Mägden nach Gutdünken]. 39. Der [A. V.] hat auch [die Macht], wann das [für Almosen bestimmte] Gelt ausgeht, ein neuen [Almosen] Zettel2) zu machen, [unter Vorwissen des M. V.] und mögen …
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— 65 — Schutzgeld für die Regierung und Beheizung für das ganze Jahr aus der Gemeinde-Büchse] ä einen Reichsthaler. 44. [Von jeder Steuerbestimmung] sowohl [Reichssteuer] als auch [Gemeinde-Steuer] gehört [dem Rabbiner, Vorsänger und S. D. …
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— 66 — 48. [Der Vorsänger hat jedem der zur Thora am Simchat- Tora aufgerufen wird »Mi Scheberach«1) zu machen, die Spende gehört dem Vorsänger. 49. [Dem Vorsänger], wenn er [Schächter ist], oder wenn er nicht die [Schlachtung] versieht, so…
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— 67 — hören1), oder wenigstens alle [zwei Wochen]. Wenn die [Kinder zum Rabbiner] nicht kommen [hat er es dem Vater] zu hinterbringen, damit der [Lehrer nicht] vergeblich [sich bemühe], 57. [Der Rabbiner hat, wenn nötig, jedes G. M. zurech…
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— 68 — Pleten für [Zugereistej zu schreiben, wie aber Pleten müssen geschr. werden [ist erklärt Verordn. 178.] 71. [Auch hat der Vorsänger], was bei Kahal vorgeht, zu schreiben, auch was protokolirt wert, einzuschreiben und auch [aüf Gewiss…
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— 69 - jedem Sabbat), an welchem es halt zu leianen1), stellen soll [und er ebenso die heiligen Geräte durch Los] stellen soll. 81. [Auch hat der S. D. am Sabbat zur Mincha die Fasttage] an zu sagen, an wem er halt wie auch [rrn o*aawÄ) im …
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— 70 — ö3tt> nay^i navai no*K3 der andere das sagt, deswegen haben wir 'iW hv mosA in« uns vorgenommen an allen Verordnungen nn fDa 10«' nw owon festzuhalten, welche wir wiedergeben und t&3 iJB3Dn "[32 nm zwar als erste: mjpnn D"p^n w«!? ♦r…
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— 71 — D. am vorhergehenden Sabbat zu Minchah zu verkünden, Verord. 81.] 93. [Der jeweilige Vorbeter hat nach Schluß des Gottesdienstes den Psalm 83 und 105 ausser an Tagen, an denen kein »Tachnun« gesagt wird, zu zitieren. Ferner muß tägli…
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— 72 — solche die aufgerufen werden müssen, auch Nedarim] geht nicht [dem Beisteherj zu gut, dann [Achron und Maftir zusammen 10]. 99. Wenn ein Jahrzeit am Sabbat ist, hat [der Beisteher] den Jahrzeit aufzurufen, ebenso an Feiertagen und we…
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— 73 — meiride haben das Recht am Samstag Mizwot zn kaufen, außer der eines Beistehers] und können mit den [O. M.] steigen; [an Festtagen haben sie aber dies Recht nicht, nur haben sie], was sie Mizwot kaufen, [sofort], wann das Legbrett au…
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— 74 — [in gleicher Weise von Reichen und Armen um niemanden zu beschämen] und wann das [ganze Mehl in Kahalstub ist, hat sich der [M* V. A. V. und Kassierer] eben in Kahalstub zu erscheinen [und jeder] soll ausziehen, was [jedes G. M.] Pro…
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— 75 - M.] viel weniger noch ein Fremder [ohne Zustimmung des A. V. »Zijon«] anfangen. 121. [KT &h na mx1) soll jedes G. ML, speziell aber die Vorbeter den Inhalt der Gebete und »Tekiot« kennen, deswegen haben wir bestimmt, daß einen Sabbat…
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76 — soll der [A. V. durch den S. D. nach Gutdünken das »Schir ha-jichud] verteilen und kein [G. M.] derf sich unterstehn, wenn ihm nicht vom [A. V.] anbefohlen ist, das [»Schir ha-jichud«] zu sagen. 130. [Am Versöhnungstag] werden [vor nai…
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— 77 — 142. [Das Öffnen der Lade wird vor Mussaf ausgerufen angefangen von 2 kleinen Groschen], 143. [Am Schlußfest] werden nach Mincha von den [O. V. und dem A. V. durch das Los die Mizwot für das ganze Jahr] ausgeteilt. Jedes [einzelne Q.…
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— 78 — diese Nedarim] derfen auch [junge Leute] und auch Fremde kaufen und derfen mit den [Q. M.] steigen und was gelost wird gehört [dem Rabbiner und Vorsänger zu gleichen Hälften]. 148. [Hagbah und Oelila] werden am Simchat-Tora-Abend nic…
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— 79 — 153. [Maftir Simchat Tora] wird nicht ausgerufen sondern gehört dem [Rabbiner]. 154. [Im alten Pinkas der Gemeinde Plan findet sich von Montag den 9. Elul 504 (1645) eine Verordnung und hier die wortwörtliche Abschrift: Die ganze Gem…
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— 80 — die meisten G. M.] dort seinen, [muß der A. V. die Abwesenden] auf einen Zettel schreiben und gibt es dem [S. D.] einzukassieren, pag. 21a. Zu Ende sind die Verordnungen fürs Betr\ü&r\ r\*22 nunn ycbvn haus vom ganzen Jahr für die Ge…