Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 73 (sequence 97)
- Language
- German
- Belongs to
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— 73 — meiride haben das Recht am Samstag Mizwot zn kaufen, außer der eines Beistehers] und können mit den [O. M.] steigen; [an Festtagen haben sie aber dies Recht nicht, nur haben sie], was sie Mizwot kaufen, [sofort], wann das Legbrett ausgelegt wird [bar] zu bezahlen und das Geld gehört dem [A. V. läut Verord, 32], pag. 17ä. 105. [Ein Unverheirateter darf zur Thora, selbst als Achron oder Maftir] vom Beisteher aufgerufen werden, [nicht aber an Festtagen oder Feiertagen; ein Bräutigam darf zwar an Feiertagen, nicht aber am Versöhnungsfest] aufgerufen werden, sollte aber einer [zuwiderhandeln und doch es thun], so hat er jedesmal einen Reichsthaler Strafe zu bezahlen. Alle anderen Mizwot darf man einem Unverheirateten oder Bräutigam überlassen. [Fällt ein Festtag auf Sabbat, so dürfen junge Leute zur Mincha aufgerufen werden] 108. bymw min isd £>bk hwz ^n bsn Vt trMn mo« im1) [deswegen haben wir beschlossen eine Ordnung für die Thora Rollen einzuführen]; wie sie [ins Bethaus] kommen, so wird [eine nach der andern allwöchentlich aus je einem] geleiant, [der Anfang] ist [Sabbat-Morgens]; der [S. D.] aber [hat die Rolle], an welchen das [Los] kommt, zu stellen und wird [nachher die ganze Woch aus dieser Rolle] geleiant; [fällt ein Festtag auf diese Woche], so ist es das [Glück dieser Rolle. Liest man zwei Rollen, so wird aus jener auf die das Los gefallen war zuerst gelesen; so ist auch die Ordnung wenn man aus drei Rollen lesen soll, dieselbe Ordnung gilt auch für die Gewänder und Geräthe]. [Sollte aber durch Zufall einer von den in Vrdg. 100 erwähnten dasein und dieser hat] selbsten eine [Rolle oder heilige Geräte], so wird [die betreffende Rolle für diesen Sabbat oder Festtag] gestellt2) und hat [gegen die Rolle auf die das Los gefallen ist] den Vorrang, bis es erst [für nächste Woche] gestellt wird. 107. [Wenn ein G. M. eine Rolle dem Bethause] gibt, so wird aus dieser Rolle 4 volle Wochen]3) geleiant; [nach diesen] leiant man wiederum [aus jener Rolle], wie das [Los] gehalten hat. 108. ,wn 'trmb um jw*n n& mn unm% [Im Monat] Nissan haben die [G. M. Los] zu machen, wie die Ordnung [des Mahlens des Ostermehles] soll sein [und wie das Los fällt] is der Zettel dem [S. D.] zu übergeben und [dieser] hat es jedem [G. M.] anzudeuten, (wie Verord. 85], 109. [Das Ostermehl] soll, gleich wie es aus der [Mühle] kommt, in Kahalstub abgeladent werden und kein [G. M.] derf sich nicht unterstehen [vom Wagen das Mehl in sein Haus] zu nehmen, sondern es muß früher in Kahalstub abgeladent werded *) Längst haben unsere Weisen s. A. gesagt: Alles ist vom Glück abhängig, selbst die Thorarolle im Tempel. Vergl. Tanna I, 47. 2) Den Betreffenden den zu verlesenden Wochesabschnitt aufrollen. s) mvtn rojnw n. *) Bibelcitat als Einleitung für die Oster-Verordnungen. 6