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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1910-01-01 · 1 (1910) · p. Seite 77

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
13 (1910)
Issue
1 (1910)
Date
1910-01-01
Page
Seite 77 (sequence 101)
Language
German
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— 77 — 142. [Das Öffnen der Lade wird vor Mussaf ausgerufen angefangen von 2 kleinen Groschen], 143. [Am Schlußfest] werden nach Mincha von den [O. V. und dem A. V. durch das Los die Mizwot für das ganze Jahr] ausgeteilt. Jedes [einzelne Q. M.] werden auf je ein [Stück Papier]1) geschrieben und werden [diese Zettel] in eine Klappe getan und die [Zettel] mit den Mizwot auch in eine Klappe und da wird [jedesmal ein Zettel von einem G. M. und eines mit einer Mizwa] herausgenommen [und jedes G. M. hat die durch das Los bestimmte Mizwa] zu genießen [ein halbes Jahr] und die Mizwot bestehen nämlich, es wird davor [am Schlußfest] in Legbrett eingelegt: [nDJDm riaain für ein halbes Jahr 221/* Zalmer, für Festtage 15 Zalmer, Hagbah für Festtage 15 Zal* mer, Gelila für Festtage 15 Zalmer, Lichter zum Entzünden 22x/2 Zalmer; dieselben ohne Preis für ein halbes Jahr, Nedarim, die zweite Thora-Rolle und Schebii. Wer durch das Los Schebii erhält hat Rebii am Neumond; ferner werden eingelegt »Maftir« und das Öffnen der Lade. [Für all dies] wird am [Schlußfest] nichts eingelegt, [so oft aber aus der Thora gelesen wird] und wird diese Mizwa nicht ausgerufen oder verkauft, hat sie [ihr Besitzer] zu genießen und wird ihm davor vier kleine eingelegt, pag. 19 b. — Am [Festtag] wird ihm dafür eingelegt 4 kleine Groschen. [Ferner wird eingelegt »Schir ha jichud« 2 Mal, je 22l/2 und 15 Zalmer]; ist der Besitzer nicht im Bethause zugegen, so übergeht die Mizwa auf den A. V. von ihm auf den M. V, von diesem auf den G. V. von diesem auf den Rabbiner von diesem auf den S. D.] 144. [Am Schlußfest] wird auch kiött >pios2) verkauft [und für ein halbes Jahr] nicht weniger [angefangen] als von 30 Zalmer; und so nicht verkauft wird, [gehört es dem Besitzer des Tirrn TP] und wird ihm davor 30 Zalmer eingelegt. [Ist der Besitzer des 'an »piDD nicht anwesend so übergeht die Mizwah] laut [Verord. 143]. 145. [Alle aufgezählten] Mizwot tauern von [>Simchat Thora« bis zum letzten Tage Pesach] und von da wieder [bis »Simchat Thora«]. 146. [Am Simchat-Thora abends werden alle Rollen nach dem Achtzehngebete ausgehoben] und zwar hat der A. V. dem S. D.) zu befehlen wie er die [G, M.], die selbst [Rollen besitzen] aufrufen soll. [Die erste Rolle gehört dem Rabbiner, die zweite dem Vorsänger, die dritte den G.V., die vierte dem A. V., dann den einzelnen Besitzern, nachher umzieht man das Almemor und es werden die üblichen Verse zitiert]. 147. [Nach dem Umzüge werden alle Nedarim] geleiant d. h. sie werden ausgerufen [angefangen mit 2 Kaiser-Groschen; *) nna pne bf* 2) Der eigentliche Beginn des Morgengebetes fängt mit den Worten Hin an.

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