Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 99)
- Language
- German
- Belongs to
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— 75 - M.] viel weniger noch ein Fremder [ohne Zustimmung des A. V. »Zijon«] anfangen. 121. [KT &h na mx1) soll jedes G. ML, speziell aber die Vorbeter den Inhalt der Gebete und »Tekiot« kennen, deswegen haben wir bestimmt, daß einen Sabbat vor Selichot die G. V. mit Heranziehung des A. V. die Gebete und Tekiot nach Gutdünken an Würdige zu verteilen haben, und noch am selben Tage hat es der S. D. den dazu Bestimmten mitzuteilen, damit sie sich vorbreiten können. Dasselbe geschieht bei Verteilung des Vortrages der Selichot]. 122. [Derjenige der bläst muß wenigstens ein Mal in den beiden Feiertagen zur Thora aufgerufen werden].2) 123. [Zettel mit der Handschrift des Rabbiners Jahuda. Mit dem Vorbeten und den »Tekiot« darf keinerlei Tradition verbunden sein, sondern sie werden alljährlich von den G. V. nach Gutdünken verteilt].8) 124. [Die jungen Leute dürfen sich an den Feiertagen eine Thora-Rolle] in den Palus4) herausnehmen, [um aus derselben zu lesen. Am Rüsttage] aber müssen sie zum [A. V.] gehn und müssen [für jeden Tag, an dem sie im Palus lesen wollen, im Vorhinein je einen Gulden] erlegen; [ebenso zu Versöhnung], Dagegen dürfen [sie kein G. M.]t das mehr als 3 Zalmer [Steuer zahlt], bei sich aufrufen, von 3 Zalmer weniger dürfen sie aufrufen. 125. [Am Neujahr] werden Mizwot ausgerufen. [Verord. 111] 126. [Das Oeffnen der Lade] wird ausgerufen zu [Schachrit und Mussaf], vor der [lauten Wiederholung des Achtzehngebetes, angefangen wird] mit 2 kleinen Groschen. 127. [Der Schächter darf am Rüsttage des Versöhnungsfestes] kein jmsa5) für die [G. M.] schachten, bis das [G. M.] bringt ein Zettel vom Kassierer das er niks [schuldig] ist, es soll sich kein [G. M.] unterstehen ein Licht für [Versöhnung] zu stellen, bis es Rechtigkeit beim Kassierer gemacht hat. 128. [Zu »KolNidre« wird vor »Jaale«6) das Oeffnen der Lade] ausgerufen, [angefangen wird mit] 2 kleinen Groschen. pag. 18 b. 129. [Es war früher, daß nach Kol Nidre die einzelnen G. M. nach ihrem Alter das »Schir ha jichud«] gesagt haben, [da es aber deswegen öfters zu Streitigkeiten gekommen war], J) Arnos Cap. III, 8. Als Einleitung für die Verordnung der Feiertage. 2) nhyb xm um nvi jm iwan dpi \n ma-nn tto b$ ypiw ntPDM "prin rnbvh wök dm w\ti ojna maa wann ^na min*?* 3) wpnai w^w npm \wb *hv. 4) Dl^ÄB ein in Polen bis jetzt gebräuchlicher Ausdruck für die Vorhalle der Synagoge. 5) Hähne- und Hühnerschlachten. Ein bis auf den heutigen Tag erhaltener Brauch, der, zumal auf dem flachen Lande gleichwertig mit dem Seelengedächtnis ist. 6) Erstes Gedicht nach dem Achtzehngebet. 6*