Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 93)
- Language
- German
- Belongs to
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— 69 - jedem Sabbat), an welchem es halt zu leianen1), stellen soll [und er ebenso die heiligen Geräte durch Los] stellen soll. 81. [Auch hat der S. D. am Sabbat zur Mincha die Fasttage] an zu sagen, an wem er halt wie auch [rrn o*aawÄ) im Schaltjahre] an zu sagen [auch den Feuer-Fasttag9) alljärlich am 13. Ijjar, laut (Verord. 92, anzukündigen.] 82. [Auch hat der. S. D. ein oder zwei Tage vor der »Tekufa« von Haus zu Haus] zu gehen und anzusagen wann die »Tekufa« gefallt 83. [Auch hat der S. D.], wann ihm vom [G. V.] anbefohlen wird, Kahal einzuladen [unentgeltlich], 84. [Auch hat der S. D. an jedem Freitag die Spenden für den Synagogenbau] einzukassieren,4) [und dem Bauvorsteher5) einzuhändigen laut Verord. 166.] pag. 15 a. 85. [Auch hat der S. D., zur Zeit des Mahlens des Ostermehles, durch das Los die Mahlordnung]6) anzuzeigen laut [Verord. 108], auch hat er [in die Mühle] zu gehn wie der [Vorsänger]. 86. [Der S. D. hat], wann [der Rabbiner oder G. V.] ihm schickt einem [vorzuladen], zu gehn laut [Verord. 47] Accedenzen. 87. [Der S. D. hat] bei allen Versammlungen zugegen zu sein. 88. [Der S. D. hat alle Verkündigungen vorzunehmen] was Kahal betrefft [unentgeltlich] aber was einen [Einzelnen] betrefft laut [Accedenzen]. 89. [Der S. D.] darf sich nicht unterstehen eine [Ermahnung oder Verwarnung ohne Wissen des Rabbiners oder G. V.] zu tun. Gemeinde-Ordnung.7) ^w^noin.TnpriK^«^ Gott hat für Israel keinen größeren Segen by /Biö -pa ,nbiv xbx gefunden als den Frieden, deshalb ist )"T nbnpn *o Pflicht eines jeden G. M. nur friedlich zu *6i DÄtfn nna *pT& sein, nicht aber streitsüchtig behüte, des- V'n npi^nan p^nn^ wegen haben wir die Vorschriften für die D^BÄKn irarun uinpn G. V. vorausgeschickt, daß sie alles nach bin mr om r6npn '«wi Recht leiten nach Treue und Friedlichkeit^ yn byi ]Wn yn by damit aber die Streitigkeiten in Israel nicht hdi übm r\mn überhand nehmen, haben wir einige Vernpibnm rn Ordnungen erlassen, wie sich aufzuführen, noi y& nupn nm w hauptsächlich aber im Bethause, um dem «nponivaaniöiDiJinmn^ Herrn in Ehrfurcht zu dienen und nicht 'fi r\tt in^ ,ym m ayo wankelmütig zu sein, daß der eine dies und *) Der ständige Ausdruck im MS. (!) \W*b, das Vorlesen aus der Thora, 2) Die 8 Wochenabschnitte, die gewöhnlich auf Januar und Februar fallen. 3) Vergl. Verord. 92. Seit 1736 eingeführt. 6) fiwsfi rra pan waa. wron ytdd ^man. 7) 7npn fiwwn.