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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1910-01-01 · 1 (1910) · p. Seite 68

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
13 (1910)
Issue
1 (1910)
Date
1910-01-01
Page
Seite 68 (sequence 92)
Language
German
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— 68 — Pleten für [Zugereistej zu schreiben, wie aber Pleten müssen geschr. werden [ist erklärt Verordn. 178.] 71. [Auch hat der Vorsänger], was bei Kahal vorgeht, zu schreiben, auch was protokolirt wert, einzuschreiben und auch [aüf Gewissen unentgeltlich]1) zu unterschreiben. 72. [Auch hat er bei Versammlungen], was ihm befohlen wird, zu versehen, wie auch einige Gänge die man von ihm begehrt [ohne Murren] nachzukommen. 73. [Auch hat er], was ihm [vom M. V. oder G. V.] anbefohlen wird, nachzukommen und zu verrichten. 74. [Er] darf sich nicht unterstehn [eine Verwarnung oder Ermahnung] zu tun [ohne Wissen des M. V. oder des Rabbiners]. 75. [Er hat an federn Sabbat, da »Ab ha-Rachamim«2) gesagt wird, drei Jahrzeiten] aus dem Memorbüchel3) [vorzutragen, für Feiertage siehe Verord. 113]. pag. 14 b, [Dienstordnung für den S. D.] 76. [Der S. D. hat allwöchentlich zum Rabbiner] zu gehen und fragen, umb wie viel Uhr er soll [Morgens und Abends] in Schul klopfen.4) 77. [Auch hat der S. D. täglich Morgens und Abends, selbst an Selichot-tagen]5), in Schul zu klopfen. [An Samstagen und Festtagen morgens] in Schul zu rufen, [am Samstag vor Mincha*), wie] ihm [der Rabbiner] befehlen wird, zum > Schiur« zu rufen, [vor Schluß] des Schiur wieder in Schul zu rufen, damit die [G. M.], die nicht zum Schiur gehen, wissen sollen auch in die [Synagoge zu kommen; an [Sephiratagen das Lesen, des Omer]7) auszurufen. 78. [Auch hat der S. D. alle Geschäfte in der Synag.] zu versehen, sowohl Licht aufstecken, als auch [die heiligen Geräte8) zur Zeit] zu richten; was [immer] zu tun ist hat der [S. D.] zu versehen. 79. [Der S. D.] hat die »Mizwoth« auszurufen und dem [A.V.] zu sagen wer eine»Mizwah« gekauft hat so auch zu verteilen.9) 80. [Auch soll der S. D. die Ordnung der Rollen], wie sie [in die Synag.] gekommen seien, wissen [Verord. 106], daß [an *) wm jmdk»* 2) Das bekannte Gebet für die Märtyrer. s) Dieses >Büchel« ist vollständig erhalten. Es wurde vom Rabb. A. Wunder aus dem alten Memorbuche vollständig abgeschrieben. Es beginnt mit dem Jahre 1624/5. *) Eine aus dem 6. Jahrhundert stammende Institution, die sich bis auf den heutigen Tag in Polen erhalten hat. &) Vom Sonntag vor Neujahr angefangen. 6) Nachmittagsgottesdienst. 7) Vom zweiten Ostertage bis Pfingsten. 8) ttnnfi ^:q, Hüllen für die Thorarollen, Vorhang zur Lade und Altardecke, tpmpfi ^D, Krone nebst Zubehör, und Becher zum Segensspruch für Sabbat-Ein und -Ausgang. 9) Ein Brauch der sich nur noch in Polen erhalten hat.

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