Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
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- 61 - 24. [Auch] haben die [G. V. mit Hinzuziehung des A. V. Macht und Erlaubnis die Neujahrs- und Versöhnungs, Oeschem1) und Tal-Gebete2), wie auch Schofar-Blasen3) einem Würdigen nach Gutdünken zu erteilen], laut [Verord. 121]. pag. IIa. 25. Schließlich wird dem [M. V. oder dem G. V.] die Erlaubnis auch gegeben, daß er einem [G. M. oder Junggesellen], wann sie was [Unrechtes] tun aber oder4) wegen Zahlung halber, nicht allein [nach Gutdünken ins Bethaus] nicht zu gehn verbieten kann, als auch denjenigen [G. M. oder Junggesellen gefangen setzen]5) kann lassen, weil anhier eben die gnädige {Vorschriften der Regierung] lauten, daß auf jeder maliges Verlangen der [G. V.] von Seiten des hochgräflichen Ambt, der [Aufseher]6) zugelassen soll werden [und nach ihrem [Befehle] kann die [Gefangennahme] geschehn laut [Verord. 14]. Die Machtbefugnisse des Almosen-Verwalters7). 26. [Es] soll ein [A. V.] gemacht werden [nach dem Pfingsfeste zur Versammlungszeit für die Festlegung der Steuern. Der A. V.] wird eben [mit Stimmenmehrheit gewählt, wie die G. V.] laut [Verord. 1, und die Abstimmung] bleibt [unter Siegel, bis der A. V. gewählt ist]. 27. [Der A. V.] hat [unter seiner Hand] Pleten für [Zugereiste und Bettler]8) auszuteilen und zwahr Wochen- und Sabbat-Pletten, jedes in andrer Klappe9). Wochen-Pleten gibt [der A. V.] die Klappe [dem Zugereisten, dieser] nimmt ein Plet heraus. Wo er zufallen tut muß das [G. M] ihn über [Nacht] halten und darf sich nicht [erlauben], daß er den [Zugereisten] nicht annehmen, oder gar zurückschicken wollt Sabbat-Pletten werden gegeben nach [der Steuer-höhe], [z. B.] es kommt ein [Zugereister], gehört er dem größten [Steuerzahler], kommen aber [mehr], so gibt der [A. V.] wie auch der [Beisteher] nach einander gehn die Pleten10), ebenso wann viele [Zugereiste] kommen. Und [Festtags] hat sich auch der [A. V.] zu verhalten wie [am Sabbat] und wird [einem G. M.] für zwei [Festtage] nur ein Palet gegeben. [Wenn der Festtag auf Freitag oder Sonntag fällt], so daß das [G. M.] muß [den Zugereisten 3 Tage] halten, wird [ihm] zwei Sabbat-Paleten gegeben und die Pleten, was nach der [Steuerhöhe] sollen gegeben werden, nehmt der [A. V.] heraus aus der Klappe und werden sie den [Zugereisten] zer- *) Bittgebet um Regen am Schemmi Azeret. 2) Bittgebet am 1. Pesachtage. Diese beiden Gebete und deswegen auch das Mußaf-Gebet wurden nicht vom ständigen Vorsänger vorgetragen. 3) Das in die Posaune Stoßen gab öfters wegen der Persönlichkeit des damit Beehrten zu Streitigkeiten Anlaß. Immer so statt »oder aber«. 5; Der schöne Ausdruck lautet in Ms, ptK^ fap fiJDiön. «) TOP YT. r) ttplÄ '»ÜDJft 'TOT 8) TO) "»m* Vtb, für Bettler wird ma im Ms. gebraucht. 9) ^p. 10) So im Ms.