Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 13 (1910)
- Issue
- 1 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 89)
- Language
- German
- Belongs to
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— 65 — Schutzgeld für die Regierung und Beheizung für das ganze Jahr aus der Gemeinde-Büchse] ä einen Reichsthaler. 44. [Von jeder Steuerbestimmung] sowohl [Reichssteuer] als auch [Gemeinde-Steuer] gehört [dem Rabbiner, Vorsänger und S. D. je] 15 Zalmer [laut Verord. 170]. 45. Auch gehört [dem Rabbiner, Vorsänger und S. D. von jedem G. M.] wann er seine [Syn. Schulden] zahlt [jedes halbe Jahr] zu geben [Spenden-Geld für das verflossene Halbjahr], dabei ist kein Bestimmtes [sondern nach Vermögensverhältnis]. 46» [Dem Rabbiner für jede Predigt im Bethause 30 oder 45 Zalmer, [auch hat der Beisteher ihm als »dritten«1) aufzurufen, ebenso an Festtagen und Versöhnnng, wenn sie auf Sabbat fallen]. 47. Die Entlohnung für Ketuba, erste und zweite Tanaim, für eine Schenkungs- und Chaliza-Urkunde]2) ä 221/2 Zalmer, [für eine Ketuba] 45 Zalmer extra, [für Kaufbriefe8) ä 6 Zalmer. [Alles obige] gehört [zur Hälfte dem Rabbiner zur Hälfte dem Vorsänger, von Wohlhabenderen dem Vorsänger selbst] 22 Zalmer. [Alles obige] muß gezahlt werden [den Vertrauensmännern, gleich, ob man die Urkunden in unsrer Gemeinde] laßt schreiben, oder man läßt sie [außerhalb] schreiben, pag. 13 a. — Für [Chupa] aufstellen, wannes [hier] geschieht, 30 Zalmer und gehört dem [S. DJ 15 Zalmer [dem Vorsänger]; bei freudigen [Ereignissen]4) 772 Zalmer [dem Vorsänger], bei [einer Wöchnerin] Kreis zu machen 7V2 Zalmer [dem Vorsänger]; für eine [Verwarnung] 3 Zalmer dem [S. DJ; für eine [Verkündigung], das betrefft den [einzelnen] 6 Zalmer, dem [S. D], Entlohnung für Gerichtsmahnung bei den Vorstehern oder dem Rabbiner] 1 Zalmer. [Für Schuld, Genossenschafts-, Verkaufs-, Entlassungs- und Fund -Urkunde]5) 2272 Zalmer extra; für [Erwerbs-schein] 6 Zalmer extra. [Alles obige] gehört [zur Hälfte dem Rabbiner und Vorsänger]; für [Eidesleistung]6) 1 Schock; für ein [Schächts-diplom]7) */* Schok und zwar 2/a [dem Vorsänger 1/3 dem S. D.; für einen schriftlichen Eid 45 Zalmer dem Vorsänger; alles erwähnte] ist gemeint, was betrefft die [G. M.j. Wann ein Fremder [in unsere Gemeinde einheiratet]8), derf er auch nicht mehr einzahlen. Aber wann [zwei] Fremde was gebrauchen, müssen sie [den Angestellten] alles [doppelt] bezahlen. — [Für das Vorlesen aus der Esther-Rolle, 1 Gulden 30 Zalmer wird bezahlt [vom halben Schekel]. Nedarim werden [am Simchat-Tora-Abend] verkauft und was gelost wird gehört [zur Hälfte dem Rabbiner zur Hälfte dem Vorsänger]. *) An allen anderen Tagen gebührt diese Ehre dem Monatsvorsteher. *) rniiD, mwm nwr\, mm» onon, ist r*n *wv, rwno w, nartn nw* 3) owp 4) Dn«5tn BTiöiP }ö, Sabbat nach der Hochzeit, oder beim erstmaligen Erscheinen einer Wöchnerin in der Synagoge. 5) sin w, wenw w, htsd iw, omtoö iw, jnt mm. 6) amman njnav jd, 7) rmp* 8) wünp Tin1? tor« -pm yu