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46 Es galt dies für eine religiöse Pflicht, wie die Rechtspflege überhanpt. Wer Zengenschaft abzulegen imStande war und diesunterliess, sündigte gegen Gott und war der Partei, welcher hiedurch ein Nachtheil entstand, Y0r Gott (בדיני שמים) v…
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47 Bezahlung angesehen; es stand dem Zeugen frei diese anzusprechen.15) §. 68. Die Zeugen hatten ihre Aussagen mündlich lß) vor Gericht 17) in einer den Richtern verständlichen Sprache18) zu deponiren. Weder die schriftliche, noch die ausse…
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§. 69. Nach mosaisch-talmudiscliem Rechte brauchten die Zeugen ihre Aussagen durch einen Eid nicht zu bekräftigen, weil die Aussage eines falschen Zeugnisses vor deni Gerichte, das im Namen Gottes richtete, eine ebenso schwere Sünde gegen d…
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49 c) Wenu der Beklagte abwesend war. 23) Erkrankte aber der Beklagte, so konnte die Einvernahme nicht statthaben. 24) Befanden sich die Zeugen an einem entfernten Orte, so stand es dem Beklagten wohl frei, sich zu ihnen zu begeben und ihre…
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50 der Zeugen angehört, so verlor die Beweiskraft derselben darum keinen Abbruch, 29) und ebensowenig, wenn die Zeugen sitzend einvernommen wurden.s0) In naehtalmudischer Zeit war es sogar Gepflogenheit, dass den Zeugen bei ihrer Einvernahm…
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51 Zeugniss ungültig, nicht aber dadurch, dass der eine oder der andere der Zeugen keine Auskunft zu geben vermochte.33) Nach mosaischem Rechte mussten die Zeugen in Civilwie in Straffällen sowohl über die Nebenals über die Hauptumstände be…
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52 nicht unbedingt notliweudig, dass sie die Wahrnehmung zu gleicher Zeit gemacht haben.4*) In allen Fällen jedoch musste ein jeder der Zeugen über eine ganze Thatsaehe aussagen. 42) §.77• Nach talmudischem Rechte besass das Zeugniss zweier…
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5B denselben die Beweiskraft der ersten Aussage ungeschwächt blieb und das Recht desjenigen, zu dessen Gunsten sie deponirt hatten, keine Einbusse erlitt, dennoch als Geständniss darüber betrachtet, dass sie falsch ausgesagt und jene Partei…
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…heit des Gläubigers auszustellen, sowie darüber, ob die Ansicht עדיו בהתומיו וכץ לו in der Praxis anzunehmen sei, siehe Raschi Baba Mezia, R. Alfassi und R. Ascheri zur angeführten Stelle; Ch. M. a. a. 0. Schach Note 39. 6) Baba Batra 167 b. Nach…
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55 Ändere Urkunden, z. B. Pachtverträge u. dgl. m. durften nur mit Einwilligung beider Parteien von den Zeugen ausgestellt werden.7) §. 83. Sowohl din Urkunde selbst als die Zeugenunterschrift mussten dem Wesen und der Form nach allen über …
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56 Einwand der Fälschung (מזוייף)- mit Erfolg erheben, sondern er konnte sogar durch die Behauptung, er habe die Schuld bereits gezahlt (פרעתי), der Verurfcheilung vorbeugeu, selbst dann, wenn der Gläubiger schon im Vorhinein die Achtheit d…
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57 befindenden Gütern, - sondern auch von jenen Immobilien, die der Schuldner nach contrahirter Schuld veräussert hatte, seine Forderung flüssig zu machen (14 .(נרבה ממשעבדי׳) §. 87. Der Urkundenbeweis ist eigentlich nur ein Zeugenbeweis in…
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58 2. Wenn die Instrumentszeugen in Gegenwart der recognoseirenden Richter sich unterschrieben haben. 19) 3. Durch die Aussage der Instramentszeugen, dass die Unterschrift die ihrige ist. 20) 4. Wenn zwei andere fähige Zeugen aussagten, das…
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…ynh. c. 8, §. 4, Edut c. 6, §. 1; Ch. M. c. 46, §. 4. Siehe Sma Note 6 und Schach Note 4. 24) Baba Kainrna 112 b; siehe Raschi und Tosefot s. v. מקיימי ן Maimon. Edut c. 3, §. 11; Ch. M. c. 46, §.5, 35) Ketubot 18 b ff. Maimon. Edut c. 3, §. 6—9;…
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60 welche der (§. 88) angeführten Weisen die Urkunde recognoscirt wurde. 29) §. 92. Waren die Unterschriften der recognoscirenden Riehter dem Gerichte der Hauptverhandlung unbekannt und wurde gegen die Ächtheit der Reeognition selbst Einspr…
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61 V. Kapitel. V 0 m G i 41 e. §. 93. Der Eid ist die Bekräftigung einer Aussage durch die Anrufung Gottes, des Urquells der Wahrheit. Durch diese lebhafte Erinnerung an Gott, vor dem die Unwahrheit keinen Bestand hat, wird die Wahrheit der…
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62 §. 95. Es gab : A) den mosaischen Eid (שבועה דאורייתא) Eid der Thora und B) den rabbinisehen Eid (שבועה דרבנן). Der mosaische Eid zerfiel a) in den Reinigungseid und b) in den angeschobenen Eid (גלגול שבועה). Der rabbinische Eid schied, …
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63 §. 96. Bei einem theilweisen Geständnisse konnte der Eid der Thora mir in folgenden Fällen zuerkannt werden. Erstens. Wenn der Klager seine Forderung mit Gewissheit stellte (טענת ברי); widrigenfalls konnte selbst der rabbinisehe Eid nich…
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64 Fünftens. Es musste die Forderung und das Geständniss sieh auf Gegenstände ein und derselben Gattung beziehen; richtete sieh aber das Geständniss auf eine andere Gattung als die der Klage, so konnte der mosaische Eid nicht zuerkaunt werd…
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65 nicht sogleich während der Ablegung des Geständnisses dem Kläger ausfolgte; übergab er ihn jedoch sofort (הילך), so konnte ihm der mosaische Eid nicht aufgetragen werden, und zwar darum nicht, weil man diesen Pall so auffasste, als ob de…