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  1. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 31

    26 §. 39. Die Ladung musste dem Beklagten iii der Regel unmit-‘ telbar durch den Grerielitsdiener zugestellt werden; war jener jedoch verreist, doch kam er noch an dem Zustellungstage nach Hause, dann konnte der Gerichtsdiener seine Mission…

  2. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 32

    27 §.41. Der verhängte und durch einDocument (פת■ הה) bekräftigte Bann wurde erst aufgehoben, nachdem der Contumax sich dem Gerichte zur Verhandlung gestellt hatte; das blosse Versprechen, bei Gericht zu erscheinen, genügte nicht. Sobald de…

  3. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 33

    28 II. Kapitel. ProYocatlonsprocess. §. 48. Der Kläger hatte wohl das Recht den Beklagten zur Aufnahme des Rechtsstreites zu zwingen; zum Klagen jedoch konnte in der Regel Niemand genöthigt werden. Doch gab es einige Fälle, in denen Jemand …

  4. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 34

    29 handlung zu viel Mühe machen sollte, die Klage einbringen und vertreten wolle. Frist klagend zu verfolgen oder für immer zu schweigen (provoeatio ex lege diffimari); b) wenn Jemand die Geltendmachung ihm zustehender Rechte und Ansprüche …

  5. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 35

    30 VIERTES HAUPTSTÜCK. Von dem Verfahren. I. Kapitel. Allgemeine Bestimmungen. §. 44. Gleichheit vor dem Gesetze ist ein Grundprmcip des mosaisch-talmudischen Rechts.x) Da gab es kein eigenes Gesetz und besonderes Gericht für den Einheimisc…

  6. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 36

    gleich zu behandeln; er durfte der einen nicht freundlicher entgegenkommen als der andern; der einen nicht einen Sitz anbieten und die andere stehen lassen; der einen vollkommene Redefreiheit gewähren und die andere in ihrem Yortrage an Kür…

  7. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 37

    32 damit der Betreffende sich, fasse und fähig werde, seine Behauptun gen klar und deutlich darzulegen. n) §. 46. Waren vor dasselbe Forum mehrere Parteien in versehiedenen Streitfällen für denselben Tag vorgeladen, so mussten in der Regel …

  8. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 38

    — 33 —■ ünter strenger Oontrole des Gerichts nahmen zwei Geriehts-Aetuare die Angaben zu Protocoll; die hiefiir entfallende Sebreibgebühr hatten Kläger und Beklagter gemeinschaftlich zu entrichten.1) Ausnahmsweise konnte auf beiderseitiges,…

  9. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 39

    jedem den Richtern bekannten und geläufigen Idiome Verbandlungen vorgenommen werden, dort musste jene Partei, welche der von der Gegenpartei gesprochenen Sprache nicht mächtig war, einen Bevollmächtigten ernennen, der sie wohl verstand und …

  10. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 40

    35 §. 52. Der Richter hatte die Parteien aufzufordern ihre Angaben klar nnd deutlich auseinander zu setzen. Der Kläger hatte sowohl das Factum, worauf er seine Forderung begründete, als auch den vermeintlichen Rechtstitel auf dieselbe anzug…

  11. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 41

    36 wurde, erklärte sie dieser hingegen als Falsum und wünschte eine beglaubigte Abschrift, um den Beweis der Fälschung führen zu können, dann war ‘der Kläger verpflichtet der Forderung des Beklagten Folge zu leisten und diesem eine Abschrif…

  12. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 42

    37 e) Die angeführten Fälle alle konnten nur dann stattfinden, wenn die Parteien sich nicht geeinigt hatten, ihre Angaben zu Protocoll nehmen zu lassen; war dies jedoch geschehen, so konnte von dem Augenblicke, in dem ein Protocoll aufgenom…

  13. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 43

    38 strengste Gerechtigkeit erbittert die Parteien, sie scheiden in Hass und Feindschaft von einander, der Ausgleich hingegen versöhnt und stiftet Frieden. 2) Nach geschöpftem Urtheil hingegen war es nicht mehr gestattet, das Ausgleichsverfa…

  14. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 44

    39 §. 58. ln der Regel durfte das Eingehen in einen Ausgleich Y0m Richter nicht erzwungen werden.4) Ausnahmen fanden jedoch statt : a) im Interesse unmündiger Waisen, für die das Gericht als obervormundschaftliche Behörde (ב״ד אביהן של יתומ…

  15. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 45

    40 FÜNFTES HAUPTSTÜCK. Vom Beweisverfahren. I. Kapitel. Allgemeine Bestimmungen. §. 59. Der Richter musste, bevor er in einer Rechtssache entschied, die von den Parteien vorgebrachten Thatsachen sorgfältig prüfen und die Wahrheit zu ergründ…

  16. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 46

    41 sen soll, was bewiesen werden soll und bei Strafe des Verlustes die Frist bestimmt, wann der Beweis anzutreten ist. ג) Nach talmudi schein Recht bildete das Beweisverfahren keinen besondem Abschnitt der Verhandlung, bloss rücksichtlich d…

  17. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 47

    42 damit verbundene Nebenabsicht als ausgeschlossen betrachtet.s) Hatte nun der Beklagte dem Kläger vor Gericht die Verbindlichkeit oder das Factum und die darauf begründete Forderung zugestanden, so entfiel eine jede fernere Gerichtsverhan…

  18. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 48

    43 §. 62. Liess sich ans der vom Beklagten erhobenen Einrede auf sein Geständniss folgern, so wurde auf die Zeugenaussage, selbst wenn sie gegen dieses Geständniss zu Gunsten des Beklagten sprach, kein Gewicht gelegt. 9) §. 63. Gestand der …

  19. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 49

    44 a) Männlichen Geschlechtes waren * * * 4 5) b) Die Grossjährigkeit erreicht hatten &) c) Keine Sklaven und 6) d) im vollen Besitze ihrer Geisteskräfte 7 8) und körperlichen Organe waren.s) eines Zeugen besass insoferne keine vollgültige …

  20. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 50

    45 e) Die weder untereinander, noeli mit den Parteien, oder mit dem Bürgen noch endlich mit den Richtern in einem vom Gesetze näher bestimmten Verwandtschafts־־ oder Schwägerschaftsgrade standen. 9) f) Die das Gesetz nicht aus religiösen od…