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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 67

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
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62 §. 95. Es gab : A) den mosaischen Eid (שבועה דאורייתא) Eid der Thora und B) den rabbinisehen Eid (שבועה דרבנן). Der mosaische Eid zerfiel a) in den Reinigungseid und b) in den angeschobenen Eid (גלגול שבועה). Der rabbinische Eid schied, sich : 1. in den Eid der Mischna, der theils ein Erfüllungstheils ein Reiuigungseid war, und 2. in den Eid der Rabbinen (שבועת היסת), der stets ein Reinigungseid war. §. 96. Ad A), a). Die Mischna stellte den Grundsatz auf : Alle, die nach dem Gesetze der Thora zu schwören haben, schwören und bezahlen nicht, 3 4) d. h. die Thora kennt nur den Eid für den Beklagten. Der mosaische Eid oder der Eid der Thora (שבועת התורה) war also ein Reinigungseid und wurde in folgenden vier Fällen zuerkannt. I. Bei einem theilweisen Geständnisse der Forderung (מודה 4;(במקצת הטענה) II. wenn e i n Zeuge zu Gunsten des Klägers gegen den Beklagten aussagte, 5) III. wenn Gegenstände, die in Verwahrung gegeben wurden, nach Behauptung des Auf bewahrenden auf einer Weise in Verlust gerathen waren, wonach er von dem Ersätze derselben befreit war, 6) und IV. wenn der Beklagte wohl die ganze Forderung leugnete, Zeugen jedoch aussagten, dass der Beklagte einen Tlieil schulde, während sie über den andern Theil nichts anzugeben wussten. 7) In diesem Falle musste der Beklagte den Betrag, der von den Zeugen als Schuld bezeichnet wurde, zahlen und den Rest abschwören. 3) Schebuot 44 b; Mahnon. Toen-wenitan c. 1, §.2; Cb. M. c. 89, §. 1. 4) Scbebuot 38 b, Baba Mezia 3 a u. a. m. 0. Maimon. a. a. 0. Ch. M. c. 75, §. 2, c. 87, §. 1. 5) Schebuot 40 a u. m. 0. Maimon. das. und c. 3, §. 6; Cb. M. a. a. 0. 6) Baba Mezia 93a, Schebuot 49 a, u. a. 0. Maimon. Sechirot c.l, §.2; Schaala-Upikadon c. 1, §.2; Cb. M. c. 291, §. 1. 7) Baba Mezia 3a; Maimon.Toen-wenitan c.3,§.10; Ck.M.c.75,§.4. Bezüglieh dieses Falles findet sich in Baba Mezia (a. a. 0.) eine Meinung, dass nicht der Eid der Thora zuzuerkennen sei. Diese Ansicht wurde aber nicht angenonimen, es erklärten vielmehr alle Gaonim, dass der Eid der Thora zu leisten sei.

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