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  1. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 91

    der Urtheils-Verkündigung den Geriehtssaal noch nicht verlassen hatten; sonst konnte dies nur geschehen, wenn die Gegenpartei hievon in Kenntniss gesetzt wurde. 6) §. 124. Die Form des Urtheils, das der siegenden Partei auf deren Ansuchen u…

  2. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 92

    87 §. 125. 111 der Kegel wurden die Entscheidungsgründe nicht angegeben; wenn jedoch das Gericht wahrnahm, dass der Verurtheiite irgend einen Verdacht gegen die Gerechtigkeit des Urtheils hege, dann wurden ihm auch die Entscheidungsgründe m…

  3. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 93

    88 — III. Kapitel Von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein erfolgtes IJrtlieil» 127 .§־. Nach römischem Rechte konnte in manchen Fällen und unter gewissen Bedingungen im Wege der Restitutio in integrum eine nochmalige, neue V…

  4. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 94

    89 c) Wenn die Klage gegen die Masse eines Erblassers gerichtet und deren Vertreter ein beim Ableben des Erblassers noch minderjähriger Erbe war, der zur Zeit der Gerichtsverhandlung jedoch schon die Grossjährigkeit erlangt hatte und nun eo…

  5. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 95

    90 SIEBENTES HAUPTSTÜCK. Das Executions-Verfahren. I. Kapitel. Allgemeine Bestimmungen• §. 128, Mit dem definitiven Urtlieilssprach war die eigentliehe Streitsache entschieden; die Parteien hatten nunmehr dem richterlichen Ausspruche Folge …

  6. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 96

    91 Gegen diese Fristerstreckung wurde eine Einwendung des Gläubigers nicht berücksichtigt, selbst wenn er angab, eine dringende weite Reise vorzuhaben und den neuen Zahlungstermin nicht ab warten zu können. 2) Wurde dem verurtheilten Beklag…

  7. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 97

    92 man mit der Amtshandlung einen Montag, Donnerstag und einen zweiten Montag ab und richtete an jedem dieser Tage die gerichtliehe Mahnung an ihn, seiner Pflicht nachzukommen; fruchtete auch diese nicht, so wurde über ihn der Bann ausgespr…

  8. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 98

    93 dreissigtägige Frist zur Entkräftung der Urkunde bewilligt, nach deren Ablauf sofort zur Execution durch Ausfolgung der אדדכתא geschritten wurde. 9) §. 133. Bevor die אדדכתא dem Gläubiger ausgefolgt wurde, musste der Schuldner, wenn er a…

  9. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 99

    — 94 sert, sich jedoch nachher dies zu thun geweigert hatte, so erfolgte ebenfalls eine dreimalige Verwarnung, sodann der kleine (נידוי) und nach dreissig Tagen der grosse Bann (14 (•חרם) Schuldner endlich, die dem Ausspruche der Richter vo…

  10. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 100

    95 gar kein Vermögen gefunden wurde, war der Gläubiger nicht berechtigt, sich der Person des Schuldners zu bemächtigen und ihn etwa als seinen Schuldknecht zur Arbeit in seinen Diensten zu zwingen oder ihn gar der Freiheit zu berauben; ja e…

  11. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 101

    — 96 III. Kapitel. Execution beweglicher Güter. §. 139. Die Execution begann mit der Pfändung der beweglicken Habe in nachstehender Reihenfolge. a) Besass der Schuldner baares Geld, so wurde ihm dieses durch den Gerichtsdiener abgenommen un…

  12. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 102

    — 9? — d) In Ermanglung von beweglichen Sachen wurden etwaige Schuldscheine, die sich im Besitze des Schuldners vorfanden, gepfändet. Dem Gläubiger stand es frei, dieselben im Schätzungswerthe als Zahlung zu übernehmen oder zu fordern, dass…

  13. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 103

    98 Schuldner sonst kein Vermögen, weder bewegliches noch unbewegliches (בגי חורין) besass, oder wenn diese zur Tilgung der Schuld nicht hinreichten.* 2) Rücksichtlich der Qualität der zu pfändenden Immobilien unterschied man zwischen einem …

  14. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 104

    99 liehen Urkunde (אדרכתא Pfandschein, Ergreifungs-Urknnde), welche dem Gläubiger ausgefolgt wurde, damit er sein Pfandrecht geltend machen könne.*) §. 142. Bevor der Pfandschein (אדדכתא) ausgestellt wurde, musste das Gericht dem Gläubiger …

  15. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 105

    100 nominen werden. 3) Diese geschah durch drei vom Gerichte zu ernennende Sachverständige, welche die Orts- und Zeitverhältnisse, die Beschaffenheit und Lage des Objekts gewissenhaft zu prüfen und darnach den Werth desselben dem Gerichte a…

  16. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 106

    — 101 — §. 145. Boten bei der angeordneten Lieitation Kauflustige einen hohem als den Sehätzungspreis, so wurde ihnen das Objekt käuflich überlassen, und aus dem Erlöse die Forderung des Gläubigers getilgt. Dasselbe geschah auch, wenn der K…

  17. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 107

    102 VI. Kapitel. Ikecutionsverfakren bei verkaufte« Immobilien. §. 147. Das Executionsverfahren bei unbewegliclien Gütern, die von dem Sebnldner verkauft wurden ('נכסי' משועבדי), unterschied sich von dem bei Immobilien, die sieb noch im Bes…

  18. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 108

    103 Vll. Kapitel. Execntionsverfahren ״egen die Erben des Schuldners. §. 148. Nach, talmudischem Rechte konnte gegen unmündige Erben zur Zahlung der Schuld des Erblassers nur dann ein executives Urtheil erwirkt werden, wenn entweder : a) De…

  19. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 109

    — 104 beweglichen Güter.s) Es war wohl eine Ehrenpflicht der Erben, die Gläubiger des verstorbenen Erblassers zu befriedigen, doch executiv konnten ihnen die Mobilien nicht weggenommen werden.6) Nach einer gaonitischen Verordnung konnten je…

  20. 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 110

    105 VIII. Kapitel. Execiitioiisverfahreii gegen abwesende Sehuldner. §. 153. In Abwesenheit des Schuldners konnte, wenn der Gläubiger einen durch Zeugen ausgestellten und gefertigten Schuldschein besass, nur dann ein Urtheil gefällt und die…