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der Urtheils-Verkündigung den Geriehtssaal noch nicht verlassen hatten; sonst konnte dies nur geschehen, wenn die Gegenpartei hievon in Kenntniss gesetzt wurde. 6) §. 124. Die Form des Urtheils, das der siegenden Partei auf deren Ansuchen u…
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87 §. 125. 111 der Kegel wurden die Entscheidungsgründe nicht angegeben; wenn jedoch das Gericht wahrnahm, dass der Verurtheiite irgend einen Verdacht gegen die Gerechtigkeit des Urtheils hege, dann wurden ihm auch die Entscheidungsgründe m…
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88 — III. Kapitel Von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein erfolgtes IJrtlieil» 127 .§־. Nach römischem Rechte konnte in manchen Fällen und unter gewissen Bedingungen im Wege der Restitutio in integrum eine nochmalige, neue V…
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89 c) Wenn die Klage gegen die Masse eines Erblassers gerichtet und deren Vertreter ein beim Ableben des Erblassers noch minderjähriger Erbe war, der zur Zeit der Gerichtsverhandlung jedoch schon die Grossjährigkeit erlangt hatte und nun eo…
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90 SIEBENTES HAUPTSTÜCK. Das Executions-Verfahren. I. Kapitel. Allgemeine Bestimmungen• §. 128, Mit dem definitiven Urtlieilssprach war die eigentliehe Streitsache entschieden; die Parteien hatten nunmehr dem richterlichen Ausspruche Folge …
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91 Gegen diese Fristerstreckung wurde eine Einwendung des Gläubigers nicht berücksichtigt, selbst wenn er angab, eine dringende weite Reise vorzuhaben und den neuen Zahlungstermin nicht ab warten zu können. 2) Wurde dem verurtheilten Beklag…
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92 man mit der Amtshandlung einen Montag, Donnerstag und einen zweiten Montag ab und richtete an jedem dieser Tage die gerichtliehe Mahnung an ihn, seiner Pflicht nachzukommen; fruchtete auch diese nicht, so wurde über ihn der Bann ausgespr…
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93 dreissigtägige Frist zur Entkräftung der Urkunde bewilligt, nach deren Ablauf sofort zur Execution durch Ausfolgung der אדדכתא geschritten wurde. 9) §. 133. Bevor die אדדכתא dem Gläubiger ausgefolgt wurde, musste der Schuldner, wenn er a…
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— 94 sert, sich jedoch nachher dies zu thun geweigert hatte, so erfolgte ebenfalls eine dreimalige Verwarnung, sodann der kleine (נידוי) und nach dreissig Tagen der grosse Bann (14 (•חרם) Schuldner endlich, die dem Ausspruche der Richter vo…
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95 gar kein Vermögen gefunden wurde, war der Gläubiger nicht berechtigt, sich der Person des Schuldners zu bemächtigen und ihn etwa als seinen Schuldknecht zur Arbeit in seinen Diensten zu zwingen oder ihn gar der Freiheit zu berauben; ja e…
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— 96 III. Kapitel. Execution beweglicher Güter. §. 139. Die Execution begann mit der Pfändung der beweglicken Habe in nachstehender Reihenfolge. a) Besass der Schuldner baares Geld, so wurde ihm dieses durch den Gerichtsdiener abgenommen un…
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— 9? — d) In Ermanglung von beweglichen Sachen wurden etwaige Schuldscheine, die sich im Besitze des Schuldners vorfanden, gepfändet. Dem Gläubiger stand es frei, dieselben im Schätzungswerthe als Zahlung zu übernehmen oder zu fordern, dass…
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98 Schuldner sonst kein Vermögen, weder bewegliches noch unbewegliches (בגי חורין) besass, oder wenn diese zur Tilgung der Schuld nicht hinreichten.* 2) Rücksichtlich der Qualität der zu pfändenden Immobilien unterschied man zwischen einem …
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99 liehen Urkunde (אדרכתא Pfandschein, Ergreifungs-Urknnde), welche dem Gläubiger ausgefolgt wurde, damit er sein Pfandrecht geltend machen könne.*) §. 142. Bevor der Pfandschein (אדדכתא) ausgestellt wurde, musste das Gericht dem Gläubiger …
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100 nominen werden. 3) Diese geschah durch drei vom Gerichte zu ernennende Sachverständige, welche die Orts- und Zeitverhältnisse, die Beschaffenheit und Lage des Objekts gewissenhaft zu prüfen und darnach den Werth desselben dem Gerichte a…
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— 101 — §. 145. Boten bei der angeordneten Lieitation Kauflustige einen hohem als den Sehätzungspreis, so wurde ihnen das Objekt käuflich überlassen, und aus dem Erlöse die Forderung des Gläubigers getilgt. Dasselbe geschah auch, wenn der K…
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102 VI. Kapitel. Ikecutionsverfakren bei verkaufte« Immobilien. §. 147. Das Executionsverfahren bei unbewegliclien Gütern, die von dem Sebnldner verkauft wurden ('נכסי' משועבדי), unterschied sich von dem bei Immobilien, die sieb noch im Bes…
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103 Vll. Kapitel. Execntionsverfahren ״egen die Erben des Schuldners. §. 148. Nach, talmudischem Rechte konnte gegen unmündige Erben zur Zahlung der Schuld des Erblassers nur dann ein executives Urtheil erwirkt werden, wenn entweder : a) De…
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— 104 beweglichen Güter.s) Es war wohl eine Ehrenpflicht der Erben, die Gläubiger des verstorbenen Erblassers zu befriedigen, doch executiv konnten ihnen die Mobilien nicht weggenommen werden.6) Nach einer gaonitischen Verordnung konnten je…
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105 VIII. Kapitel. Execiitioiisverfahreii gegen abwesende Sehuldner. §. 153. In Abwesenheit des Schuldners konnte, wenn der Gläubiger einen durch Zeugen ausgestellten und gefertigten Schuldschein besass, nur dann ein Urtheil gefällt und die…