Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 103)
- Language
- German
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98 Schuldner sonst kein Vermögen, weder bewegliches noch unbewegliches (בגי חורין) besass, oder wenn diese zur Tilgung der Schuld nicht hinreichten.* 2) Rücksichtlich der Qualität der zu pfändenden Immobilien unterschied man zwischen einem Urtheil auf Zahlung einer Geldforderung und einer Schuld, die als Schadenersatz zu leisten war. Im ersten Falle wurden in erster Reihe nur Immobilien mittlerer Qualität (בינונית) exequirt. Besass der Schuldner solche nicht oder reichten sie nicht aus, dann konnten auch die Immobilien besserer Gattung (עידית) mit Beschlag belegt werden. 3) Besass der Schuldner aber bloss Grundstücke schlechter und guter Qualität (זיבורית ועידית), SO musste der Gläubiger mit den schlechtem sich begnügen. 4 *) Hatte der Schuldner die Immobilien besserer und mittlerer Qualität veräussert, so dass er bloss im Besitze der schlechtem blieb, dann durften die veräusserten Güter nicht mit Beschlag belegt werden; bloss die noch im Besitze des Schuldners vorhandenen unterlagen der Execution. 6) Lautete jedoch das Urtheil auf Schadenersatz, so waren in der Regel die Immobilien besserer Qualität mit Execution zu belegen.6) Nur wenn diese veräussert waren, musste selbst in diesem Falle der Beschädigte sich mit der Execution der schlechten, noch im Besitze des Schuldners sich befindlichen Güter begnügen. 7) V. Kapitel. Executionsverfahren bei freien Immobilien. §. 141. Die Execution auf freie Immobilien des Schuldners, (das sind solche, die an keinen Dritten verkauft oder verschenkt waren נכסים בני חורין), begann mit der Ausstellung einer gericht- Baba Meziah 15 a; Maimon. Gesela c. 9, §. 4; Ch. M. c. 89, §. 10; c. 79, §. 12. Schach Note 29, 30.) 3) Gittin 47 b; Maimon. Malwe Welowe c. 18, §. 1; c. 19, §. 2; Ch. M. cap. 111, §. 8. 3) Grittin 47 b, Baba Kamma 7 b, Maimon. Malwe Welowe c. 19, §. 1,4; Ch. M. c. 102. 4) Baba Kamma 8 a; Maimon., Ch. M. a. a. 0. ö) Gittin 47 b; Maimon. das. Ch. M. c. 111, §. 8. 6) Gittin a. a. 0. Baba Kamma 7 b; Maimon. Niske Mamon c. 8, §. 10; Malwe Welowe c. 19, §. 4; Ch. M. c. 419. 7) A. a. 0.