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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 94

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 94)
Language
German
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89 c) Wenn die Klage gegen die Masse eines Erblassers gerichtet und deren Vertreter ein beim Ableben des Erblassers noch minderjähriger Erbe war, der zur Zeit der Gerichtsverhandlung jedoch schon die Grossjährigkeit erlangt hatte und nun eondemnirt wurde, so konnte dieser, selbst wenn er keine Zeugen oder Beweise vorbrachte, wenn jedoch nachher welche erschienen resp. geltend gemacht wurden, wieder die Restitution in integrum erlangen; denn es galt als gewiss, dass das minderjährige Kind von denAngelegenheiten seines Vaters und dessen Beziehungen zu andern Personen nur sehr mangelhafte Kenntniss besitze. 7) 7) Synh. 31 a; Maimon. Ch. M. a. a. 0.

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