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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 93

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 93)
Language
German
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88 — III. Kapitel Von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein erfolgtes IJrtlieil» 127 .§־. Nach römischem Rechte konnte in manchen Fällen und unter gewissen Bedingungen im Wege der Restitutio in integrum eine nochmalige, neue Verhandlung der Streitsache, mit Aufhebung des frühem Urtheils erreicht werden.1) Nach talmudischem Rechte fand eine Beseitigung des Urtheils und eine nochmalige Verhandlung in folgenden Fällen statt. a) Vermochte der Verurtheilte nachträglich Zeugen oder einen andern rechtskräftigen Beweis für seine Angabe zu bringen, so wurde das Urtheil sofort aufgehoben und auf Grund der neu erbrachten Beweise die Verhandlung wieder aufgenommen und von neuem entschieden.2) Selbst in dem Falle, dass der Verurtheilte über Aufforderung des Gerichtes sich erbötig gemacht hatte, binnen dreissig Tagen Zeugen oder andere Beweismittel zu produciren und ihm dies erst nach den festgesetzten dreissig Tagen gelang, fand die Restitutio in integrum statt. 3) b) Hatte der Verurtheilte die Frage des Gerichtes, ob er Zeugen oder andere Beweismittel habe, verneint, nach dem Urtheils־־ spruch jedoch kamen glaubwürdige Männer aus sehr weiter Ferne, die für ihn Zeugniss ablegen zu wollen erklärten, oder hatte er erst nachträglich erfahren, dass sein Vater die zu seinen Gunsten sprechenden Documente ohne sein Wissen einem Andern in Verwahrung gegeben hatte, dann fand gleichfalls die Wiedereinsetzung in den frühem Stand statt.4) Waren aber die Zeugen in der Nähe oder die Documente in den Händen des Verurtheilten, so blieb das erste Urtheil in Rechtskraft5), wie auch dann, wenn er früher ausdrücklich erklärt hatte, weder in der Nähe noch in der Entfernung Zeugen oder sonstige Beweise für sich zu haben. 6) 0 Heffter p. 492 ff. 2) Synh. 31 a; Maimon. Synh. c. 6, §. 6; Ck. M. c. 20, §. 1. 3) Synh. Maimon. Ch. M. a. a. 0. 4) Synh. 31 b; Maimon. Synh. c. 6, §. 8; Ch. M. a, a. 0. 5) Synh. Maimon. Ch. M. a. a. 0. 6) Maimon. u. Ch. M. das.

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