Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 106)
- Language
- German
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— 101 — §. 145. Boten bei der angeordneten Lieitation Kauflustige einen hohem als den Sehätzungspreis, so wurde ihnen das Objekt käuflich überlassen, und aus dem Erlöse die Forderung des Gläubigers getilgt. Dasselbe geschah auch, wenn der Käufer das Objekt bloss um den Schätzungspreis kaufen wollte. In beiden Fällen jedoch hatte der Gläubiger das Recht, das Grundstück um den Preis, den ein Anderer bot, selbst zu übernehmen; er hatte vor jedem Fremden das Vorrecht. Konnte aber nicht einmal der Schätzungspreis erzielt werden, so musste der Gläubiger nach Verhältniss seiner Forderung das Gut im Schätzungswerte übernehmen. 8) §. 146. Erstand ein Dritter das gepfändete Objekt, so wurde dem Gläubiger der Pfandschein (אדרכתא) abgenommen und vernichtet, nachdem man ihn aus dem erlösten Betrag befriedigt hatte; dem Käufer wurde ein gerichtliches Aktenstück über die stattgehabte Schätzung, Feilbietung und Ersteigung von Seiten des Käufers bei der öffentlichen Verkaufsverhandlung übergeben (אגרת בקורת, שטר הכרזה); das Kaufobjekt ging in das unbeschränkte Eigenthum des Käufers über. 9) Der, welcher vor der Effectuirung des gerichtlichen Verkaufes dem Schuldner ein Darlehen gab, konnte dieses Objekt vom Käufer nicht beanspruchen, weil der Käufer an die Stelle des ersten Gläubigers trat. 10) Übernahm aber der Gläubiger das gepfändete Objekt als Zahlung seiner Forderung, so wurde ihm ebenfalls die Pfäodungs- Urkunde (אדרכתא) abgenommen und vernichtet und an deren Stelle ein neues Aktenstück, die Schätzungs- und Überlassungsurkunde übergeben (שומא, אגרת שום); das Grundstück blieb sein unbeschränktes Eigenthum.1r) 8) Baal Hatrumot c. 3; Ch. M. c. 103? §. 1. 9) Baal Hatrumot c. 3, Absch. 2; vgl. Bet Josef* Cb. M. c. 103. 0ז) Cb. M. c. 104, §.9; Sma Note 25. n) Baba Batra 169 a; Maimon. Malwe Welowe c. 22, §. 11,13; Cb. M. c. 98, §. 9, 10. Vgl. Baba Mezia 16 b, wo dieses Aktenstück שטר חלטאתא Vindications-TJrkunde genannt wird. Über שומא הדר siehe Baba Mezia 35 a; Maimon. Malwe Welowe e. 22, §. 16, 17; Cb. M* c. 103, §. 9.