Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 109)
- Language
- German
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— 104 beweglichen Güter.s) Es war wohl eine Ehrenpflicht der Erben, die Gläubiger des verstorbenen Erblassers zu befriedigen, doch executiv konnten ihnen die Mobilien nicht weggenommen werden.6) Nach einer gaonitischen Verordnung konnten jedoch auch die beweglichen Güter des Erblassers exequirt werden; dies wurde auch thatsächlich allgemein eingeführt. 7) §. 150. War in der Schuldurkunde nicht ausdrücklich bemerkt, dass dem Gläubiger auch nach dem Tode des Schuldners das Recht, der Exequirung der beweglichen Güter zustehe, so konnten die Erben, selbst nach gaonitischer Verordnung, den Gläubiger zur Befriedigung seiner Forderung auf die unbeweglichen Güter verweisen, mochten sie auch Geld oder anderes Mobiliar-Vermögen haben. 8) §. 151. Von den Erben konnten in der Regel bloss die schlechtem Grundstücke (זיבורית) exequirt werden und nur dann, wenn solche in der Erbschaft sich nicht befanden, schritt man stufenweise zu den bessern Gattungen (9 .(עידית, בינונית) §. 152. Der Gläubiger hatte zu schwören, auf diese Schuld weder eine Bezahlung erhalten noch dem Erblasser etwas nachgelassen zu haben. 10) Von diesem Eide war er nur in einem der im §. 148 erwähnten Fälle befreit.11) Im Übrigen war das Executionsverfahren mit dem gegen verkaufte unbewegliche Güter des Schuldners (§. 147) identisch, bloss die Formel der אדרכתא war etwas verschieden. 12) ף Pesachim 31a u. a. m. 0. .(מטל&לי דיתמי לא משתעבדי לבע״ח); Maimon. Malwe Welowe c. 11, §. 7; Ck. M. c. 107. §. 1. 6) Ketubot 91b (vgl. Tosefot 86 a s. v. סליעת); Maimon. das. §. 8; Cb. M. a. a. 0. 7) R. Alfassi Baba Kamma Absch. 1; R. Ascberi Ketubot Absch. 9 u.a.m. 0.; Mairaon. das. §.11; Ch. M. a. a. 0.; vgl. R. Ascheri Baba Kamma 1. Absch., §. 19 und Tur Ch. M. c. 107. 8) Baal Hatrumot c. 54; Maggid Mischna Malwe Welowe c. 11, §. 11; Ch. M. c. 107, §. 1. 9) Gittin 47 b; Maimon. Malwe Welowe c. 19, §. 1; Ch. M. c. 108^§. 18. 10) Ketubot 87 a, Schebuot 45 b; Maimon. das. c. 14, §. 1 und Ischot c. 16, §. 4 u. 9; Ch. M. c. 108, §. 17; Eben Haeser c. 96, §. 1. ״) Baba Batra 5 b; Maimon. Malwe Welowe c. 14, §. 1; Ch. M. das. §. 1. 12) Eruchin 22 a; Maimon. das• c. 12, §. 8 u. 9; Ch. M. c. 109,