Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
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29 handlung zu viel Mühe machen sollte, die Klage einbringen und vertreten wolle. Frist klagend zu verfolgen oder für immer zu schweigen (provoeatio ex lege diffimari); b) wenn Jemand die Geltendmachung ihm zustehender Rechte und Ansprüche verzögert und derjenige, gegen welchen die An- Sprüche zustehen, durch die Verzögerung Gefahr läuft, die ihm zustehenden rechtlichen Vertheidigungsmittel gegen die Klage zu verlieren“ (provoeatio ex lege contendat). (Julius Weiske, Reehtslexicon 8. Bd. p. 532 Heimbach sen.) Ob auch der Bürge zu provoeiren berechtigt war, so wie über die näheren Bestimmungen des Verfahrens im Provocationsproeesse siehe im angeführten Lexicon s. v. Provocation.