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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1882-01-01 · [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882) · page 45

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
Date
1882-01-01
Page
– (sequence 45)
Language
German
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40 FÜNFTES HAUPTSTÜCK. Vom Beweisverfahren. I. Kapitel. Allgemeine Bestimmungen. §. 59. Der Richter musste, bevor er in einer Rechtssache entschied, die von den Parteien vorgebrachten Thatsachen sorgfältig prüfen und die Wahrheit zu ergründen trachten. Br durfte keiner der streitenden Parteien auf ihr Wort glauben und aus keiner ihrer Angaben rechtliche Folgerungen ziehen. Jede der angeführten Thatsachen blieb insolange juridisch ungewiss, als sie nicht als wahr bewiesen, oder von der Gegenpartei zugestanden worden ist. Es trat daher für die Parteien die Nofchwendigkeit der Beweisführung ein, welche dem Richter als Erkenntnissgrund zu dienen hatte. Zu den Beweisen gehörten : a) Das Geständniss der Gegenpartei. b) Die Zeugenaussagen. c) Der Urkundenbeweis und d) Der Eid. Von einem Beweis-Interlocut nach Art der deutschen Processordnung wusste das talmudische Recht Nichts. Nach jenem wurde die Vorlage und Aufnahme der Beweisführung von der eigentlichen Verhandlung getrennt und alle Beweismittel wurden besonders discutirt. Zu diesem Behufe wurde durch ein förmliches Urtheiloder sogenanntesBeweisinterlocut entschieden: wer bewei-

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