Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [5.] für das Schlujahr 1881-1882 (1882)
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
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41 sen soll, was bewiesen werden soll und bei Strafe des Verlustes die Frist bestimmt, wann der Beweis anzutreten ist. ג) Nach talmudi schein Recht bildete das Beweisverfahren keinen besondem Abschnitt der Verhandlung, bloss rücksichtlich des Zeugenbeweises galt die Bestimmung, dass die Zeugen erst dann einvernommen werden durften, nachdem die Gegenpartei bereits ihre Einreden erhoben hatte, und zwar darum, weil der Beklagte noch immer die Klage zugestehen konnte und somit der Zeugenbeweis von selbst entfiele. 2 3) Auch bei den Römern wurde in der Regel, das Beweisverfahren von der Verhandlung in der Sache nicht getrennt, bloss in Ansehung des Zeugenbeweises ward bestimmt, dass erst nach Schluss der wechselseitigen Discussion der Parteien über die Hauptsache die Einvernahme der Zeugen eingeleitet werden solle.s) Was endlieh den Eid betrifft, so ward nach mosaisch-talmudisehem Recht in dem Haupturtheil bestimmt, wer denselben zu leisten habe, worüber und zu welcher Zeit er abgelegt werden soll. II. Kapitel. Das Geständniss. §. 60. Das talmudische Recht schreibt dem von der Partei zu ihrem eigenen Nachtheile abgelegten Geständnisse dieselbe Rechtskraft zu, wie der Aussage von hundert Zeugen.l) Doch wurde genau unterschieden, ob das Geständniss aussergerichtlich oder gerichtlieh gemacht wurde. Das erstere hatte nur dann volle Rechtskraft, wenn es in einer Weise abgelegt wurde, die jede Täuschung (ד,שמאה) oder sonstige Nebenabsicht (שלא להשביע) aussehloss; 2) im zweiten Falle hingegen wurde schon dadurch, dass es vor Gericht gemacht wurde, der volle Ernst des Geständnisses präsumtirt und eine jede ]) Heffier p. 849—858. 2) R. b. Schesehet ßesp.; 234; Cb. M. c. 17, §. 25. 3) Heffter p. 350. 0 הודאת בעל דין כמאה עדים דמי. Tosefta Baba Mezia Abseh. 1; Grittin 40 b, 64 a u. a. m, 0.; Maimon. Toen-wenitan c. 7; Ch. M. c. 81. ף Synhedvin 29 משטה אני בך. שלא להשביע את עצמו. Maimon. Toen-wenitan e. 6, §. 6, 7; Ch. M. c. 81.