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  1. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 271

    im Lande gewährt. So waren z. B. die Adeligen, Geistlichen, die staatlichen und obrigkeitlichen Beamten, Doktoren, die Bürger der königlichen Städte und aus dem bäuerlichen Stande die selbständigen Landwirte und deren erstgeborene Söhne von…

  2. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 272

    böhmische Militärlandeskommando vermißte, das keine passende Art finden konnte, wie es bei der nächsten Konskription der Bevölkerung die Juden behandeln sollte. Es war sich nicht klar darüber, ob die Ankündigung der allgemeinen jüdischen Mi…

  3. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 273

    …her der jüdischen Gemeinden um die Befreiung von der Militärpflicht in einem besonderen Gesuche an, das ihr Fürsprecher Joachim Popper in aller Namen am 26. September 1788 direkt an den Kaiser abgehen ließ. Das Hauptargument des Gesuches war, daß es im I…

  4. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 274

    Militärpflicht zurück, indem er mittels Hofdekretes vom 2. Oktober 1788 neuerlich energisch anordnete, daß in Sachen der jüdischen Militärpflicht die voraufgegangenen Vorschriften und Verordnungen genau einzuhalten seien. Eine Ergänzung zu …

  5. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 275

    der Bahn der Josefinischen Judenreform, und der Hauptpunkt ihres Programmes in Böhmen ging dahin, die Ausdehnung der Wirksamkeit des galizischen Judengesetzes auch auf Böhmen durchzusetzen. Dieser unterschiedliche Standpunkt der böhmischen …

  6. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 276

    werden. Aus dem Tone des ganzen Gesuches ist das Bestreben der konservativen jüdischen Supplikanten zu erkennen, den Kaiser von der Unmöglichkeit einer direkten Beteiligung der Juden am Militärdienste zu überzeugen. Der Kaiser übermittelte …

  7. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 277

    …ende „Nachtrag46 war das Werk von vier Personen: des Juristen Raphael Joel, des Joachim Lucka, Moses Fischer und Samuel Lewi.16 Entsprechend dem Gutachten der Kommission sandte das Gubernium am 23. Dezember 1790 seine zustimmende Äußerung nach …

  8. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 278

    eine außerordentliche Position eingeräumt werde. Staatsrat Izdenczy bestärkte den Egger in seinem Widerstand. Ein weiteres hervorragendes Mitglied des Staatsrats, Graf Hatzfeld, verkündete zwar den Grundsatz, daß der Staat das Recht habe, d…

  9. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 279

    herigen Militärvorschriften für die böhmischen Juden in mäßigendem Sinne regelte. In der Einführung zu dem Hofdekrete wurde der gute Wille des Kaisers zum Ausdruck gebracht, den Juden in dem Sinne entgegenzukommen, daß ihre religiösen Pflic…

  10. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 280

    fünfzehnjährigen Sohn Abraham assentieren wollte. Das Vorgehen des Wodnaner Stadtrates sei ein eigenmächtiges und gesetzlich begründet nur bezüglich des Moises Suchan, der gemäß der Entscheidung des Hofdekretes vom 7. Dezember 1792 assentie…

  11. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 281

    Durchführung der jüdischen Militärverfügungen Platz. Wenn nämlich in den einzelnen Werbebezirken den Juden eine bestimmte Rekrutenquote nach ihrem numerischen Verhältnis zur christlichen Bevölkerung des Bezirkes zugewiesen wird, sind die Ju…

  12. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 282

    Militärpflicht zwischen Christen und Juden im Wege standen. Das Gubernium stellte folgende Erwägung an: Den Juden wird angeordnet werden, eine bestimmte Anzahl von Rekruten zu stellen, die jedoch die jüdische Begünstigung benützen und sich …

  13. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 283

    diese Erhöhung damit begründet werden, daß in der damaligen Kriegszeit die mit den Anwerbungen im Ausland verbundenen Auslagen erheblich gestiegen seien. Eine Erhöhung der Loskaufsumme sei auch im Interesse der Gerechtigkeit gegenüber den C…

  14. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 284

    hält Kolowrat für unrichtig, denn danach sei häufig eine volkreiche jüdische Gemeinde nicht einmal von der Stellung auch nur eines Rekruten betroffen, indes eine andere, minder bevölkerte, mehrere stellen müsse. Wäre es da nicht ein bessere…

  15. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 285

    pflicht loszukaufen, während sich der Christ nicht einmal um eine weit höhere Summe freikaufen könne. Derartige Kundgebungen einer Favorisierung der Juden seien für den Staat gefährlich! Lamoth beurteilt die ganze Frage vom volkswirtschaftl…

  16. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 286

    welcher Krieg die bisherigen militärischen Reserven stark erschöpft hatte, was geradezu danach rief, daß diese durch neues Menschenmaterial aufgefüllt würden. Der Anfang des Hofdekretes macht den Eindruck einer Entschuldigung so, als ob der…

  17. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 287

    5. Ein so bestimmter jüdischer Rekrut kann, wenn er sich selbst dafür entscheidet und auch wahrhaft Mut und Geschicklichkeit besitzt, die Militärpflicht persönlich ausüben, er kann sich jedoch, wenn er irgendein Vermögen besitzt, von dieser…

  18. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 288

    und so werde die Gemeinde von den großen Ausgaben für deren Loskauf verschont bleiben. Es sei doch bekannt, schrieb das Gubernium, daß die Mehrzahl der jüdischen Landgemeinden sehr arm ist, so daß es am Ende gar möglich wäre, daß manche arm…

  19. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 289

    Christen vorgenommen werden solle. Er stützte die Verpflichtung der Juden, die Rekruten „in natura" zu stellen, auf seine Überzeugung, daß die Juden als produktive Schicht viel entbehrlicher seien als die Christen, und empfahl, daß es durch…

  20. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 290

    nach Werbebezirken vorgenommen werden. Diese Aufgabe wurde in jedem Bezirke nur einem Offizier und Schreiber übertragen, der sich vorher genaue Berichte über den Stand der Juden im Bezirke zu verschaffen hatte. So ausgerüstet, begab sich di…