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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 290

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 290)
Language
German
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IRI
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nach Werbebezirken vorgenommen werden. Diese Aufgabe wurde in jedem Bezirke nur einem Offizier und Schreiber übertragen, der sich vorher genaue Berichte über den Stand der Juden im Bezirke zu verschaffen hatte. So ausgerüstet, begab sich die revidierende Konskriptionskommission an die einzelnen Orte, wo sie nach genauen militärischen Richtlinien alle Juden männlichen Geschlechts nach Tauglichkeit und Untauglichkeit klassifizierte. Von diesen trug sie alle Waffenfähigen nach Dominien und Kreisen in die Konskriptionsbogen ein. Vertreter der politischen Verwaltung bei diesen jüdischen Assentierungen war der obrigkeitliche Beamte. Das weitere Vorgehen bei der Durchführung der Klassifikation der Juden ist schon aus den früheren Erörterungen bekannt. Mit der Revision und Klassifikation war zu allererst der Prager Magistrat fertig, der bereits am 10. Oktober 1793 dem Gubernium sein Elaborat einsendete, welches das Verzeichnis der militärdienstpflichtigen Prager Juden enthielt.21 Auf verschiedentliche Anfragen des Magistrats antwortete das Gubernium, daß er sich genau an das Gubernialrundschreiben vom 18. Juli 1793 zu halten habe, mit dem ihm eigentlich das Hofdekret vom 27. April 1793 bis in die Details intimiert worden war. Allein selbst nach diesen Maßnahmen ging die tatsächliche Assentierung der Juden in Prag nicht glatt vor sich. Die Prager Juden beschwerten sich nämlich unterm 9. November 1793 an das Gubernium und klagten den Prager Magistrat unrichtigen Vorgehens bei der Assentierung an. Die Beschwerde der Prager Juden gab den Anlaß zu umfangreichen Erhebungen, bei denen außer den ständig sich beschwerenden Prager Juden der Prager Magistrat, das Militärlandeskommando und das Gubernium mitzureden hatten. Es ist mir hier nicht möglich, mich über die einzelnen Phasen dieses Strittes zu verbreiten; ich will nur seiner Grundlage und der Praxis Erwähnung tun, wie bei den Assentierungen der Prager Juden vorgegangen wurde. Die Prager Juden beschwerten sich, daß ihnen bei der Repartition der Rekruten nach der neuen Konskription vom Magistrate aufgetragen wurde, der Armee 184 Rekruten zu stellen, eine Zahl, die den Prager Jüdischen Ältesten zu hoch erschien, zumal sie sahen, daß die christliche Bevölkerung bei der Repartition viel besser davongekommen war, da ihr nämlich bloß die Stellung von 44 Rekruten vorgeschrieben worden war. Die Juden ersuchten um Aufklärung, denn sie erachteten die ihnen bestimmte Rekrutenzahl mit Recht als eine der jüdischen Bevölkerungszahl Prags nicht entsprechende. Der Prager Magistrat, vom Gubernium um Aufklärung ersucht, antwortete jedoch, daß er nach den allerhöchsten Anordnungen vorgegangen sei, wenn er die Juden in taugliche und nichttaugliche einteilte (all dies geschah unter dem Vorsitze des Bürger- 287

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