Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 284)
- Language
- German
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hält Kolowrat für unrichtig, denn danach sei häufig eine volkreiche jüdische Gemeinde nicht einmal von der Stellung auch nur eines Rekruten betroffen, indes eine andere, minder bevölkerte, mehrere stellen müsse. Wäre es da nicht ein besseres Mittel zur Festsetzung der jüdischen Rekrutenzahl, nach dem Verhältnisse der jüdischen waffenfähigen Männer zu den christlichen vorzugehen? Kolowrat stützt seinen Vorschlag auf folgende Begründung: Man kann nicht behaupten, daß die Juden im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung weniger waffenfähig wären als die Christen. Werde doch deren Kindern die gleiche, ja eine noch bessere Erziehung zuteil als den Bauernkindern, die oft von zarter Jugend an zu schweren Arbeiten verwendet werden, wodurch ein Teil von ihnen eingehe, ein anderer von sonstigen leiblichen Mängeln befallen werde, so daß sie zum Militärdienst untauglich würden. Aus diesem Grunde heraus beantragt Kolowrat ganz klar, daß die Ausschreibung der jüdischen Rekrutierungen stets nach dem Kriterium der Tauglichkeit der Juden zum Militärdienste und nach dem Verhältnisse der waffenfähigen Juden zu den tauglichen Christen erfolgen solle. Auch in der Frage des Loskaufs der Juden stimmt Kolowrat mit dem bisherigen Vorgang nicht überein; er empfiehlt, daß die Ablösung der jüdischen Rekruten um 30 fl. pro Person neu geregelt werde, u. zw. derart, daß jeder assentierte Jude, der sich von der Militärpflicht befreien will, verhalten sein solle, für sich einen Ersatzmann zu stellen. Kolowrat empfiehlt diese rigorosere Maßnahme hauptsächlich deshalb, weil es nötig sei, die Juden umzumodeln und auch den in breiten Schichten der Bevölkerung bisher schwärenden Haß gegen die Juden auszutilgen. Darum sei erforderlich, daß ersichtlich werde, daß mit den Juden nicht ärger, aber auch nicht besser umgegangen werde als mit den übrigen Untertanen. Es müsse damit begonnen werden, sie die öffentlichen Lasten ertragen zu lehren und sie so tauglich zu machen, auch die allgemeinen Vorteile zu genießen. Es sei auch gar nicht gesund, jemandem irgendwelche Privilegien für seine allgemeine Pflicht gegenüber dem Staate einzuräumen und einer Bevölkerungsschichte zu gestatten, daß sie sich von ihren Verpflichtungen freikaufe. Daraus ersehen wir, daß Kolowrat die Reluierung der jüdischen Militärpflicht in Geld überhaupt verwarf und den Juden höchstens konzedierte, daß sie für sich einen Ersatzmann zum Militär entsenden könnten. Etwas kürzer, aber nicht weniger charakteristisch war das zweite Separatvotum, dessen Autor Gubernialrat Lamoth (zuweilen auch La Moth geschrieben) war. Er beginnt direkt mit dem Vorwurfe, daß alle Bevölkerungsschichten, nicht einmal die von der Militärpflicht freien Leute ausgenommen, das Hofdekret vom 10. August 1792 mit Recht als Ausdruck der Gunst der Regierung gegenüber den Juden beurteilen, denen es gestattet sei, sich um bloße 30 fl. pro Person von der Militär- 281