Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 283)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2644300-2644313--3171-2647518- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
diese Erhöhung damit begründet werden, daß in der damaligen Kriegszeit die mit den Anwerbungen im Ausland verbundenen Auslagen erheblich gestiegen seien. Eine Erhöhung der Loskaufsumme sei auch im Interesse der Gerechtigkeit gegenüber den Christen nötig, bei denen das Lösegeld, das ganz ausnahmsweise (nicht wie bei den Juden zufolge gesetzlicher Regelung) bewilligt wird, viel höher sei. Dies ist der kurze Inhalt des Gutachtens des böhmischen Guberniums vom 31. Jänner 1793.20 Zu seiner Stilisierung kam es nach einer Beratung der Mitglieder des Guberniums, an der sich außer Rosenthal insbesondere auch der Gubernialrat Johann Josef Erben aktiv beteiligte. Sein Votum und seine Einwürfe waren eigentlich die Grundlage für das Gubernialgutachten. Aus dem Erbenschen Votum, das in der Mehrzahl nur die uns bereits bekannten Tatsachen enthielt, ist seine Konstatierung zu zitieren, daß in der Zeit seit Erlassung des Hofdekretes vom 10. August 1792 nur Christen und keine Juden zum Militär assentiert worden seien. Die Ursache davon lag nach Erbens Meinung darin, daß bei der Publizierung dieses Hofdekretes nicht festgesetzt wurde, ob die Zuteilung der Rekruten an die ganze Judenschaft vom Gubernium und dem Militärlandeskommando vorgenommen, oder ob sie den Kreisämtern und den zuständigen Werbebezirken in den Grenzen ihrer Amtswirksamkeit abgetreten werden solle. Aus dem Erbenschen Votum gingen auch die Worte von der Unzufriedenheit der Bürger und Bauern mit der Favorisierung der Juden durch die Regierung in das Gubernialgutachten über. Erben schloß sein Votum mit den Worten: „Wenn doch die Juden zum Militär nicht taugen — was noch immer zweifelhaft ist —, so wäre ihre Exemption vom Soldatenstand mit 100 Gulden per Kopf nicht zu hoch angeschlagen; wenigstens würde bei dem Volk der Verdacht entfallen, daß man hiedurch die Juden habe begünstigen wollen." Das Gutachten des Guberniums vom 31. Jänner 1793 war nicht der Ausdruck eines einhelligen Beschlusses aller Gubernialräte und Beisitzer. Abweichende Ansichten über die jüdische Militärpflicht vertraten zwei hervorragende Mitglieder des böhmischen Guberniums, Graf Philipp Kolowrat-Krakovsky und Freiherr Johann Josef Lamoth, deren Separatvoten zusammen mit dem Gutachten der Mehrheit der Mitglieder des böhmischen Guberniums nach Wien wanderten und denen wir nun etwas mehr Aufmerksamkeit widmen wollen. Kolowrats Separatvotum ist geradezu eine Kritik der Anordnungen des Hofdekretes vom 10. August 1792, dessen Durchführung es, wenn schon nicht als unmöglich, so doch zum mindesten als schwierig erachtet. Den Juden werde die Ablösung der Wehrpflicht in Geld gestattet; wenn sie diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen, müssen sie persönlich dienen. Die bisherige Art, das jüdische Militärkontingent festzusetzen, 280