Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 273)
- Language
- German
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hauptsächlichen Wiener Verhandlungen und erwarteten Hilfe von anderer Seite. Gab es doch genug jüdischer Würdenträger, die hofften, daß e& ihnen gelingen werde, durch besondere Gesuche an das Gubernium oder direkt an den Kaiser die Befreiung vom Militärdienst zu erlangen. Der erste unter ihnen war der berühmte jüdische Arzt und Physikus der Prager Judenstadt MUDr. Jonas Jeiteles,8 der in seinem Gesuche an das Prager Gubernium vom 10. Oktober 1788 verlangte, mit den christlichen Doktoren9 gleichgestellt und somit von der militärischen Konskription der Juden ausgenommen zu werden. Das Gesuch des Jeiteles, das erste seiner Art, wurde zum Gegenstand von Beratungen des böhmischen Guberniums. Der Referent darüber war der Gubernialrat Josef Taulow von Rosenthal, der in seinem Votum vom 16. Oktober 1788 zu dem Schlüsse kam, daß man den Jeiteles um seiner Verdienste und seiner hervorragenden gesellschaftlichen Stellung willen ebenso zu den Würdenträgern rechnen könne, wie die beiden bekannten jüdischen Ärzte und Mitglieder der medizinischen Fakultät Abraham Kisch und Beer Josse,1* so daß bei ihnen eine Ausnahme gemacht und sie von der Militärpflicht befreit werden könnten. Die Sache wanderte nach Wien zu der Vereinigten böhmisch-österreichischen Hofkanzlei, von wo aus dem Gubernium mit Hofdekret vom 4. November 1788 die kaiserliche Entschließung bekanntgegeben wurde, „daß Gubernium ganz recht daran seie und sich in allen dergleichen Fällen genau nach der diesfäUigen Vorschrift vom 18. August d. J. zu benehmen habe." In ähnlicher Weise suchten auch die Kreisrabbiner und die Vorsteher der jüdischen Gemeinden um die Befreiung von der Militärpflicht in einem besonderen Gesuche an, das ihr Fürsprecher Joachim Popper in aller Namen am 26. September 1788 direkt an den Kaiser abgehen ließ. Das Hauptargument des Gesuches war, daß es im Interesse der Ordnung, der verläßlichen Gemeindeverwaltung und der Durchführung des Gottesdienstes nicht ratsam sei, die Rabbiner und jüdischen Ältesten zum Militär zu assentieren.11 Die Vereinigte böhmisch-österreichische Hofkanzlei sandte das Gesuch der Rabbiner am 7. Oktober 1788 dem Prager Gubernium mit dem Bedeuten zu, es möge bei dessen Erledigung auf den Wortlaut des Hofdekretes vom 18. August 1788 Bedacht nehmen, somit das Gesuch abweisen, was denn auch wirklich geschah. Ein ähnliches Schicksal traf auch das Gesuch des Elias Barueh, jüdischen Primators aus Hofitz und jüdischen Landesdeputierten für den Bydzover, Königgrätzer und Chrudimer Kreis,12 sowie das Gesuch des Prager jüdischen Advokaten Wolf Eidlitz und viele andere.13 Ebenso blieb der Versuch der böhmischen Juden ohne Erfolg, die dem Kaiser als Ersatz für die Befreiung von der Rekrutenstellungspflicht eine besondere Geldabgabe anboten. Der Kaiser wies diese Art der Lösung der jüdischen 270