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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 277

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 277)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3165-2647512
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Auf die Meinung der außerordentlichen Gubernialkommission über die jüdischen Angelegenheiten und speziell auf ihre Stellungsnahme zur jüdischen Militärpflicht übte einen erheblichen Einfluß der „Nachtrag" der jüdischen Anhänger der fortschrittlichen Richtung aus, der vom 20. November 1790 datiert war und dem Protokoll der jüdischen Kommission als Beilage hinzugefügt worden war. Dieser, die Gründe für die Vereinbarlichkeit des Militärdienstes mit der jüdischen Religion enthaltende „Nachtrag46 war das Werk von vier Personen: des Juristen Raphael Joel, des Joachim Lucka, Moses Fischer und Samuel Lewi.16 Entsprechend dem Gutachten der Kommission sandte das Gubernium am 23. Dezember 1790 seine zustimmende Äußerung nach Wien ein; besondere Bemerkungen dazu hatte nur der Gubernialrat Riegger, aber auch diese betrafen nicht die jüdische Militärpflicht. Im Rahmen des darauf folgenden ausgedehnten Wiener Amtsverfahrens war häufig genug auch die Rede von der Verpflichtung der Juden zur Rekrutenstellung. Im Staatsrate wurde diese Pflicht im Zusammenhange mit der Bitte der galizischen Juden um Befreiung von der Rekrutierung und mit ihrem Angebot, anstelle der Rekrutenstellung einen Geldbeitrag zu zahlen, behandelt. In der Diskussion der Wiener Zentralbehörden über den jüdischen Militärdienst vertrat die Vereinigte böhmisch-österreichische Hofkanzlei den Standpunkt, daß den Juden ihre Verpflichtungen, zu den Staatslasten beizutragen, nicht erlassen werden können, sie empfahl jedoch, daß dies mit besonderer Rücksichtnahme auf die religiösen Erfordernisse der jüdischen Nation geschehen solle. Sie schlug deshalb vor, daß die Juden verpflichtet sein sollten, Rekruten, u. zw. nach der Bevölkerungszahl, nicht nach der Anzahl der waffenfähigen Männer, abzuführen, und daß die auf die Juden entfallende Zahl von Rekruten durch Freiwillige ersetzt oder auf einen Geldbetrag reluiert werden solle, wobei für einen jüdischen Rekruten 30 fl. zu zahlen wären. Die so gewonnenen Gelder sollten zur Anwerbung von Soldaten im Auslande verwendet werden. Endlich machte die Vereinigte böhmisch-österreichische Hofkanzlei noch einen Vorschlag, wie diese Begünstigungen auf jene Juden zu applizieren wären, die bereits beim Militär dienen» Auch diesen sollte gestattet werden, wenn sie die Interessen des Militärdienstes und der jüdischen Religion nicht in Einklang bringen könnten, sich vom Militärdienste mit einem Betrage von 30 fl. pro Person loszukaufen oder für sich einen Freiwilligen als Ersatzmann beizustellen. Diese Möglichkeit sollte erst nach Beendigung des schwebenden Türkenkrieges in Geltung treten. Dieser Vorschlag der Vereinigten böhmisch-österreichischen Hofkanzlei stieß im Staatsrate auf den Widerspruch des Staatsrates Egger* der, obgleich den Juden sonst gewogen, doch nicht wollte, daß ihnen 274

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