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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 275

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 275)
Language
German
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IRI
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der Bahn der Josefinischen Judenreform, und der Hauptpunkt ihres Programmes in Böhmen ging dahin, die Ausdehnung der Wirksamkeit des galizischen Judengesetzes auch auf Böhmen durchzusetzen. Dieser unterschiedliche Standpunkt der böhmischen Juden zu den letzten Josefinischen Reformen, darunter auch zur Frage der jüdischen Militärpflicht, ist aus einigen ihrer Gesuche an den Kaiser zu erkennen.15 Die Petitionen der konservativen böhmischen Juden enthielten u. a. auch die Bitte um die Befreiung der Juden von der Militärpflicht. Die Argumente hiefür stellten sie in einer Denkschrift zusammen, welche sie am 21. Mai 1790 dem Kaiser direkt überreichten. Der umfangreichste, vierte, Artikel war darin der Militärpflicht gewidmet. Die Juden erklärten sich grundsätzlich bereit, einen Teil der Staatslasten als Entgelt für den staatlichen Schutz zu tragen. Bezüglich der Rekrutenstellung waren sie jedoch der Ansicht, daß die jüdische Religion mit den Interessen des militärischen Standes nicht vereinbar sei, da bei der Beteiligung der Juden am Militär auch das jüdische Religionszeremoniell, die verschiedenen religiösen Vorschriften, die Heiligung des Sabaths und der übrigen jüdischen Feiertage, die Beschränkungen im Essen, Trinken usf. in Betracht kämen. Jeder Jude sei doch, so argumentierten die Konservativen, verpflichtet, sein tägliches Morgen- und Abendgebet zu vorgeschriebener Zeit zu verrichten, er sei verpflichtet, ständig die Zehn Gebote zu beobachten, es sei ihm verordnet, den Samstag zu feiern, sich am Samstag und überhaupt am Feiertage jeglicher Arbeit zu enthalten, er müsse genauestens die Fast- und Bußetage einhalten, könne nur das ordentlich durch die rituell vorgeschriebene Schlachtung gewonnene Fleisch genießen, dürfe kein fremdes Küchengeschirr und Eßbesteck benützen, an den Osterfeiertagen nur ungesäuertes Brot essen usw. Diese strengen kirchlichen Vorschriften und Gesetze, von denen in keiner Weise abgelassen werden könne, sind nach Ansicht der supplizierenden Juden ein ernstliches Hindernis an der Teilnahme der Juden an der ordentlichen Erfüllung der militärischen Pflichten, denn eine musterhafte und genaue Einhaltung der militärischen Anordnungen, bei denen gleichfalls alles auf die Stunde genau festgesetzt ist, könne mit den jüdischen Religionsvorschriften nicht in Einklang gebracht werden. Die Anhaltung des jüdischen Soldaten zur genauen Erfüllung der Militärpflicht wäre nur auf Kosten der Verbindlichkeit gegen die Religion möglich, und das nur unter großen Opfern für jeden Juden, der so seiner Pflicht gegen Gott nicht gerecht werden könnte. Die Befreiung der Juden von der Militärpflicht, so folgerte die Petition, sei eigentlich nur im Interesse der ganzen Armee, denn, wenn jeder jüdische Soldat seine Gebete, Fasten, Bußübungen u. dgl. werde genau durchführen können, würden dadurch die strengen Militärvorschriften in totale Unordnung gebracht 272

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