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  1. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 230

    gnügen der Betroffenen. Die Juden auf dem Lande bleiben in Religionssachen in der gleichen Lage wie bisher. Es gibt rechtlich keine Judengemeinden , sondern nur freie Vereinigungen der Juden einer oder mehrerer Ortschaften zur Befriedigung …

  2. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 231

    und auf welcher Grundlage? Eine jüdische religiöse Gemeinde gibt es nicht; dem Rabbiner ist es ausdrücklich verboten! Dazu, eine jüdische Hochschule in Prag zu errichten, wie sie Homberg gefordert hatte, in seinem Sinn allen sonstigen Talmu…

  3. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 232

    die Steuerbehörden waren unzufrieden, denn die Steuerrückstände wuchsen geradezu unheimlich an. Sie betrugen Ende 1797 mehr als eine halbe Million Gulden — bei einem Gesamtvoranschlag von 226.000 fl. jährlich, und der Dezember dieses Jahres…

  4. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 233

    Die böhmische Judenschaft steuerte nach dem Verhältnis ihrer Zahl zu der der übrigen Kontribuenten, „wo der Angesessene 30 fl. jährlich entrichtet hat", den fünfundvierzigsten Teil der ganzen Landessteuer, d. i. 72.000 fl. Von dieser Summe …

  5. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 234

    Er bittet also, den Steuerbetrag auf 144.000 fl. herabzusetzen. S. o. Damit dieser Betrag auch wirklich eingehe, schlägt er vor: a) Auf dem Lande sollen die königl. Kreisämter, in Prag eine subdelegierte Gubernialkommission mit den jüdische…

  6. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 235

    4. Die Behörden werden aller Klagen überhoben, da die Steuerlage klar und bestimmt ist und weder Zuschläge noch Nebenabgaben zu befürchten sind. 5. Die Verwaltungskosten werden bedeutend verringert, da die Juden den allgemeinen Obrigkeiten …

  7. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 236

    Nachdem er das bisherige Steuersystem in Böhmen besprochen, wendet er sich der Gesamtleistung der Judenschaft in den „österreichischen Staaten" und stellt deren Einzelbeiträge fest. Bisher zahlten: Er schlägt nun vor: 1. eine Familiensteuer…

  8. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 237

    Die Beratungen der Zentralstellen. Der Direktorialvortrag vom 6. April 1793. Der für die Neuordnung der Verhältnisse der böhmischen Judenschaft grundlegende Direktorialvortrag vom 6. April 179361 behandelt in seinem zweiten Teile die Verbes…

  9. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 238

    Das Gubernium schlägt daher dreierlei Steuern vor: eine Vermögens-, eine Schutz- und eine Gewerbesteuer. Die Vermögenssteuer sei mit 2% nicht unbillig zu veranschlagen, nur müßte man einen Unterschied zwischen fruchtbringendem und totliegen…

  10. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 239

    Zeit am treuesten, jedoch ohne Festigkeit, zu wahren sucht, die Grafen Zinzendorf und Leopold Kollowrat hervor, beide gleich Eger alle Vorschläge scharf beurteilend, jener mit größtem Eifer, obgleich vergeblich, bemüht, die Steuerlast der J…

  11. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 240

    aber nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit. Gleicherweise will es alle Privilegien und Pauschalierungen beseitigt wissen. Der Referent Grf. Saurau hält folgende Steuern für die zweckmäßigsten: Erstens die Vermögenssteuer, dann di…

  12. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 241

    Interesse. Vorausgesetzt wird noch der Bestand wirklicher Judengemeinden im Sinne der galizischen Judenordnung. Hinsichtlich der Domestikalschulden soll das Prager Gubernium die nötigen Erhebungen pflegen und einen Vorschlag machen, wieviel…

  13. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 242

    falls ausdrücklich der Meinung des Referenten anzuschließen, daß die Pauschalierungen die ungerechteste Begünstigung der reichen Juden bedeuteten. Hofrat von Kranzberg verweist auf die Schwierigkeiten, die das jetzt für Böhmen in Aussicht g…

  14. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 243

    520.619 fl. 18 kr. zu fordern hätten. Der größte Teil dieser Summe sei verloren .82 Berechnungen des Durchschnittes führen ihn — eine zehnprozentige Verzinsung vorausgesetzt — auf ein Familieneinkommen von 127 fl. 45 kr. und die Familie zu …

  15. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 244

    schlage Egers bei: Einsendung der Arbeit des Direktoriums zwecks Begutachtung an das böhmische Gubernium, damit der Kaiser causa plene cognita (in voller Kenntnis der Sachlage) entscheiden könne. In diesem Sinne erfolgte auch die kaiserlich…

  16. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 245

    nium bei, der Beamte sei dafür haftbar. Damit ist das Direktorium einverstanden. Dagegen lehnt es die Konfiskation des Vermögens bei falschen (zu geringen) Fassionen ab, weil dann keine Steigerung der Strafen bei höheren Vergehungen möglich…

  17. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 246

    begründet seine Haltung nochmals ausführlich mit der Tatsache, daß die Steuermenge der böhmischen Judenschaft festgelegt sei und daß diese durch die Abwanderung einen verhältnismäßigen Beitrag zu dem zu zahlenden Konkretualquantum verliere.…

  18. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 247

    zeitig einbringen, ihre Familiennummer und müssen das Abfahrtsgeld nachzahlen. Aber auch diese Vorschläge befriedigten den Staatsrat nicht. Eger meinte, es solle bei der Auslassung der Steuerparagraphen verbleiben und die Steuer vorläufig n…

  19. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 248

    …Wer bis Jahresende nicht zahle, solle —es war das alte, wiederholt angewendete Rezept für unbequeme Untertanen — in den Banat oder in die Bukowina verschickt werden. Auch dies eine Form des Strebens nach Minderung des jüdischen Proletariats, wie…

  20. 1935-01-01 · 7 (1935) · page 249

    Ein zweiter Patententwurf sah von der Lichtersteuer ab und wollte die Deckung der Steuerreste binnen vier Jahren durch Zuschläge auf die Vermögenssteuer erzielen. Die Frage der Deckung der Domestikalschulden und der Befriedigung der Domesti…