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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 241

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 241)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644313--3129-2647476
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Interesse. Vorausgesetzt wird noch der Bestand wirklicher Judengemeinden im Sinne der galizischen Judenordnung. Hinsichtlich der Domestikalschulden soll das Prager Gubernium die nötigen Erhebungen pflegen und einen Vorschlag machen, wieviel die Landesjudenschaft, wie viel die Prager jährlich tilgen können und auf welche Weise. Die Kontributionsreste müsse das Gubernium teilen in 1. sofort einbringliche; 2. solche, die Fristen verdienen; 3. in uneinbringliche. Bei Gruppe eins seien Zwangsmittel anzuwenden, bei zwei billige Fristen zu gewähren; die der dritten seien — getrennt von der Landjudenschaft und der in Prag — einzutreiben, da die Judenschaft dafür in solidum hafte, und dafür die Vorschläge zu machen. Endlich solle das Gubernium vorschlagen, „wie bey Eintheilung der Judengemeinden auch ein billiger und verhältnismäßiger Maßstab zu Vertheilung der Gemeindelasten einzuführen wäre". Hofrat von Mayern glaubt, daß der Judenschaft höchstens das, was die jetzige Regie koste, und jene 5000 fl. nachgelassen werden könnten, die zur Abzahlung der Schulden zugeschlagen worden seien. Die Steuersumme sei mit 216.000 fl. festzusetzen. Auch er will lediglich eine Vermögens- und eine Familiensteuer (Verzehrungssteuerreluizion). Doch würde diese, wenn sie nach den angesetzten Klassen angenommen würde, zu einer Doppelbesteuerung führen, indem einmal das Kapital, anderseits auch dessen Ertrag, die Zinsen, versteuert werden müßten. Daher soll die Verzehrungsreluitionssteuer nur derjenige zahlen, der keine Vermögenssteuer entrichtet, sondern von Besoldungen, jährlichen Legaten, Provisionen u. dgl. lebt. Für grundbücherlich, landtäflich, in öffentlichen Fonds angelegte Kapitalien soll eine Ausnahmsbestimmung getroffen werden. Die Strafdrohungen für die Einbringung falscher Fassionen seien zu verschärfen. Sichere Einkünfte, die nicht aus eigenem Vermögen oder eigenen Handlungen stammen (Witwengelder, jährliche Legate), sollen in die Kategorie des Vermögens treten und Beträge bis zu 1000 fl. jährlich mit 5%, über 1000 fl. mit 10% versteuert werden. Solche Einkünfte sollten auch von denjenigen versteuert werden, die nebenbei eigenes Vermögen oder Handlungen besäßen. In Prag wäre überdies die Verzehrungssteuer vorläufig, wenn auch in gemäßigterem Satze beizubehalten und zur Abzahlung der Domestikalschulden zu verwenden, erst nach deren Tilgung völlig aufzuheben. Die Einhebung solle durch die Prager Juden Vorsteher erfolgen. Für die Tilgung der Domestikalschulden der Landesjudenschaft solle das Gubernium Vorschläge machen. Hofrat von Haan und Hofrat von Grohmann treten Mayern ausdrücklich bei. Grohmann findet es überdies notwendig, sich noch gleich- 238

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