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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 235

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 235)
Language
German
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IRI
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4. Die Behörden werden aller Klagen überhoben, da die Steuerlage klar und bestimmt ist und weder Zuschläge noch Nebenabgaben zu befürchten sind. 5. Die Verwaltungskosten werden bedeutend verringert, da die Juden den allgemeinen Obrigkeiten unterstehen. Alle jüdischen Vorsteher, wie immer ihre Namen seien, werden beseitigt. Für die gesamte Landesjudenschaft genügt ein Vorsteher mit Schreiber und Diener zur Besorgung ihrer Angelegenheiten in der Hauptstadt. In Ansehung der Religionsordnung mag sie angewiesen werden, sich selbst ihre Rabbiner und Diener zu bestellen. 6. Die Aufhebung der Cautio in solidum (Gesamthaftung) wird den willigen Steuerzahler ermuntern, da er nicht fürchten muß, für nachlässig Zahlende herangezogen zu werden; auch werden, wenn diese Furcht wegfällt, ausländische vermögliche Familien sich eher im Lande ansiedeln, wodurch der Kommerz verbessert und der ausländische Kredit erhöhet werden dürfte. Letztens: Die Beschränkung der Eheerlaubnis auf diejenigen, die wenigstens 10 fl. Steuer zahlen können, wird einen erhöhten Fleiß der Eltern bewirken und so die Zahl der armen jüdischen Familien vermindern, die Steuerkraft der Juden erhöhen. Der Eingabe liegen drei Stücke bei: von der königlichen Kameral- und Provinzialbuchhaltung ausgefertigte Nachweise über die Steuerrückstände und die Schulden der Prager und der Landesjudenschaft. Sie sind interessant auch durch die Gläubiger. Als solche erscheinen: hohe Adelige, Klöster, christliche Wohltätigkeitsstiftungen, die böhmischen Stände.58 Eine unmittelbare Wirkung der Popperschen Vorschläge blieb aus. Gleichwohl wirkten manche seiner Gedanken fort: die Trennung von Stadt- und Landjudenschaft, die Einhebung der Steuern durch die Beamten und die Entschädigung dieser Beamten wie bei den Christen, die Beseitigung aller jüdischen Vorsteher, die Forderung eines Vermögensnachweises bei dem Ansuchen um einen Ehekonsens — gehen in das Judenpatent über. Der Steuerplan Rieggers. Einen wesentlich anderen Charakter tragen die Vorschläge J. A. von Rieggers.59 Auch ihm ist es zwar vor allem — ebenso wie Popper — um die Entlastung der böhmischen Judenschaft zu tun. Aber er betrachtet die ganze Judenschaft der Erbländer steuerpolitisch als eine Einheit. 232

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