Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 233)
- Language
- German
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Die böhmische Judenschaft steuerte nach dem Verhältnis ihrer Zahl zu der der übrigen Kontribuenten, „wo der Angesessene 30 fl. jährlich entrichtet hat", den fünfundvierzigsten Teil der ganzen Landessteuer, d. i. 72.000 fl. Von dieser Summe hatte die Prager Judenschaft 48.000, die Landjudenschaft mit Rücksicht auf ihre Verpflichtungen gegen die Schutz(Orts)obrigkeit nur 24.000 fl. zu entrichten. Im Jahre 1748, nach Beendigung des sogenannten österreichischen Erbfolgekrieges, wurde die Steuer der Angesessenen verdoppelt (60 fl. jährlich) und demgemäß auch die der Judenschaft erhöht, aber nicht auf das Doppelte, sondern nahezu auf das Dreifache (216.500 fl.). Von diesem Betrage sollte die eine Hälfte die Prager, die andere die Landjudenschaft zahlen. Deren Steuerleistung wurde dadurch auf fast das Fünffache (108.250 gegen 24.000 fl.), richtig das Viereinhalbfache erhöht, ohne jede Rücksicht auf ihre dominicalen Gebigkeiten". Die Hoffnung auf Linderung dieses Druckes nach Ablauf von zehn Jahren wurde durch den Ausbruch des Siebenjährigen Krieges vereitelt. Schon damals vermochte die böhmische Judenschaft die Steuer nicht aufzubringen und mußte 16.000 fl. von den Ständen, 45.000 fl. an landesfürstlichem Darlehen und größere Summen von privaten Kapitalisten aufnehmen. Trotzdem die Landesjudenschaft zur Tilgung ihrer Schulden fünf Jahre hindurch Zuschläge einhob, die 119.710 fl. 46% krbetrugen, verblieb ihr ein Schuldenrest von 25.866 fl. 26% kr. Die Schuld der Prager Judenschaft, die keine Zuschläge eingehoben hatte, wuchs zu 55.000 fl. Steuerresten und 123.263 fl. 27% kr. Privatschulden, im ganzen also zu 178.263 fl. 27% kr. an.57 Popper verlangt nun, daß jeder Teil zur Tilgung der von ihm gemachten Schulden verhalten werden solle. Die neue Steuerordnung zeigt durch den jährlichen Abgang von 40.000 fl. klar, daß die Abgaben unerschwinglich sind. Es ist ja als Stilübung sehr schön, wenn sich Popper nun in unmittelbarer Anrede an den Kaiser wendet: „Monarch: Da nun nach den allseitigen Landesgesetzen jedes Glied des Staates ohne Rücksicht der Religion nach dem Verhältnis seiner Kräften den Beitrag zu denen Staatsbedürfnissen leisten solle, und jede Klasse der Staatsbürger den billigen ... nach seinem Ertrag zu entrichtung der Landesfürstlichen Steuer genüsset, solle denn der Jude dieses gehörigen Verhältnisses beraubt seyn, und er, der auf Rechte der Menschheit gleich den anderen Anspruch machen kann — der dem Staate immer gleich anderen nützlich zu seyn sich bemühet — so allein diese seine Kräfte übersteigende Last der Landesfürstlichen Steuer — die ihn unmittelbar zu seinem Untergang führet — empfinden?" Wie diese Apostrophe wohl aufgenommen wurde?? 230