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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 248

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 248)
Language
German
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IRI
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die neue Klassifikation und Repartierung der jüdischen Vermögens- und Verzehrungssteuer in Böhmen noch nicht vorgelegt sei und wann das neue Steuersystem zur Ausführung kommen werde.66 Am 8. Juni antwortete das Direktorium, der Bericht sei bereits am 14. Juni 1796 (in Prag) eingelangt, aber noch nicht erledigt, weil der Referent Freiherr von Smittmer kurz vorher gestorben, seine Stelle erst im Februar besetzt worden sei. Überdies sei der Entwurf zur Klassenausmessung in Verstoß geraten und das Prager Gubernium habe ihn wieder anfordern müssen. Nach dem Eintreffen der Bearbeitung werde der Vortrag erfolgen. Dies sei auch die Ursache der Verzögerung des Patententwurfes .67 Und so wurde (s. o. S. 226) das Judensystemspatent ohne die Steuerparagraphe veröffentlicht. Im Spätsommer langten die so lange verzögerten Entwürfe in Wien ein.68 Landesstelle und Provinzialbuchhalterei hatten die Sätze von 6 und 8 fl. in den untersten Klassen der Verzehrungssteuer-Reluition zu hoch gefunden, da nicht einmal die Schutzsteuer von 3 fl. habe eingebracht werden können. Die Steuerhöhe solle nach oben nicht abgegrenzt, die Schutzsteuer von allen, auch von denen mit unbestimmtem Einkommen bezahlt werden. Wer bis Jahresende nicht zahle, solle —es war das alte, wiederholt angewendete Rezept für unbequeme Untertanen — in den Banat oder in die Bukowina verschickt werden. Auch dies eine Form des Strebens nach Minderung des jüdischen Proletariats, wie wir ihm in anderer Form in den Vorschlägen Poppers begegneten. Das Direktorium ergänzte diese Anträge durch einen neuen. Man solle zur Deckung der Rückstände die in Galizien eingeführte Lichterzündungssteuer, d. h. die Besteuerung der Sabbatlichter, die der rechtgläubige Jude am Freitagabend anzuzünden verpflichtet ist —auch in Böhmen einheben. Der Ertrag wurde auf 46.750 fl. veranschlagt. Dazu käme, da die Verzehrungssteuer-Reluition unsicher sei, ein Schutzgeld der Unvermöglichen mit 2 und 5 fl. jährlich, im ganzen 24.000 fl. Der Rest, einschließlich der 10.000 fl. Zuschlag 153.250 fl., solle, nach den vorgeschlagenen Klassen repartiert, durch die Vermögenssteuer gedeckt werden. Die Verbannung der Nichtzahlenden nach dem Banat und der Bukowina lehnte das Direktorium als eine Beleidigung dieser Provinzen ab, sie sei auch überflüssig, da ja bei nicht nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit ohnehin Landesverweisung angedroht sei. Das ist aber etwas wesentlich anderes, als die böhmische Landesstelle beabsichtigt: es ist Bestrafung Übeln Willens, nicht Beseitigung, Außerlandesschaffung des ärmsten jüdischen Bevölkerungsteiles. 245

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