Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 242)
- Language
- German
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falls ausdrücklich der Meinung des Referenten anzuschließen, daß die Pauschalierungen die ungerechteste Begünstigung der reichen Juden bedeuteten. Hofrat von Kranzberg verweist auf die Schwierigkeiten, die das jetzt für Böhmen in Aussicht genommene System in Galizien verursacht habe, wenn man es aber dennoch auch in Böhmen anwenden wolle, trete er den Bemerkungen Mayerns bei. Der Staatsrat. Im Staatsrate warnte zunächst Eger davor, neue Ungleichheiten an Stelle der alten zu schaffen. Man solle also dem Gubernium die Meinungen des Direktoriums mitteilen und ihm auftragen, zunächst data und facta zu sammeln, damit man sich von der Möglichkeit der Ausführung überzeugen könne. Ausführlichere und schärfere Kritik übt Zinzendorf: Die Ursache der Rückstände sei die zu große Höhe der Judensteuer, wenn auch die Zustände nicht so arg seien wie in Ungarn. Schon Ende 1792 sei die jüdische neue Steuergefällsdirektion mit 245.337 fl. 41 % kr., mithin mit mehr als einer ganzjährigen Steuerschuldigkeit (238.337 fl. 50% kr.) im Rückstände geblieben. Demgegenüber wäre ein Nachlaß von 21.937 fl., wie ihn Mayern beantrage, wirkungslos. Es sei ja möglich, daß die reichen Juden zu wenig steuerten. Aber wie sie zu einer erhöhten Leistung bringen? „Hat man diese quadraturam circuli etwa in Absicht auf die christlichen Kapitalisten aufgefunden?" Er betrachtet es als ein allgemeines Übel, daß die Reichen die Lasten auf die unbemittelten Klassen abwälzen, und führt als Beispiel Frankreich an. Dort seien die Dons gratuits („Freiwillige" Gaben, die von fünf zu fünf Jahren bewilligt wurden, waren die Form der Besteuerung der französischen Geistlichkeit) hauptsächlich von der armen Ruralgeistlichkeit bestritten worden und das sei mit eine der Ursachen der leidigen Revolution gewesen. Er nimmt das Kapital der Juden mit zehn bis elf Millionen an. Die Einkünfte davon trügen (im Verbrauche) unvermerkt zu den indirekten Auflagen bei — also könne man ihnen nicht eine so hohe Summe als Vermögens- und Kopfsteuer aufbürden. Beweiskräftiger scheint eine Berechnung zu sein, die er aufstellt. Rechne man von dem nachgewiesenen Kapital der Juden die vorgeschriebenen 4% Zinsen, so wären diese mit einer Steuer von 49% belegt, nehme man selbst eine 10%ige Verzinsung dieses Kapitals an, so sei der Ertrag noch immer mit 197/11% besteuert. Ein Kapital von 22 Millionen anzunehmen, sei nicht gerechtfertigt. Der Wucher gewähre seinen Anhängern keinen dauernden Gewinn. Beweis dafür sei die Krida des Grafen Desfours, an den die Prager Juden 239