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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 232

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 232)
Language
German
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IRI
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die Steuerbehörden waren unzufrieden, denn die Steuerrückstände wuchsen geradezu unheimlich an. Sie betrugen Ende 1797 mehr als eine halbe Million Gulden — bei einem Gesamtvoranschlag von 226.000 fl. jährlich, und der Dezember dieses Jahres weist bei einem Sollbetrage von 19.869 fl. 49 4/48kr. einen wirklichen Eingang von nur 5805 fl., d. h. einen Ausfall von fast 70% auf.53 Die Besteuerung der Juden stellt der damaligen Steuertechnik an sich schon eine recht schwere Aufgabe. Zur Bemessung der Steuer wird in der Hauptsache der Ertrag des unbeweglichen Besitzes herangezogen. „Es ist schwer", sagt der Oberste Kanzler Graf Lazansky in seiner Note vom 26. Oktober 1797,54 „auf eine billige Art eine Klasse von Staatsbürgern zu besteuern, welche ihr ganzes Hab in Handel und Wandel, in unzähligen Spekulationen, in verborgenen Wuchergeschäften und in einem beständigen Umtriebe verteilt haben, keinen Grund und Boden und nur Häuser haben, die keinen Zins tragen, weil sie von den jüdischen Eigentümern selbst bewohnt werden. — (Darauf, daß man den gemeinen Mietwert der Wohnungen abschätzen und demgemäß die Mietsteuer bestimmen könne, ist man noch nicht gekommen.) So bleiben denn zur Belegung nur die Personen, das bekannte Vermögen und höchstens die Verzehrung . Die böhmische Judensteuer aber ist vor allem auf diese begründet. Es sollen tragen: die Familiensteuer 27.265A., die Vermögenssteuer 65.534A. 48 kr., die Verzehrungssteuer 133.110 fl. 12 kr. Gerade diese Hauptsteuer zeigt den größten Ausfall und ist dabei am lästigsten, ihre Eintreibung mit den größten Schwierigkeiten verbunden. Dazu kommt — nach Lazansky, der als ehemaliger Oberstburggraf die böhmischen Verhältnisse kennt, noch eine andere Tatsache, deren Bedeutung für den Steuerertrag er vielleicht überschätzt, die aber kulturgeschichtlich beachtenswert ist. Er behauptet, der Verzehrungssteuerertrag sei auch deshalb so gering, weil die Landjudenschaft sich hauptsächlich von Brot, Gemüse, Früchten u. dgl. nähre, die der Verzehrungssteuer nicht unterlägen, die Prager Judenschaft aber sei nicht mehr so religiös wie einst und decke einen Teil ihres Bedarfes durch Einkauf bei Christen. Die Übelstände machten sich schon früh fühlbar und riefen schon in den Tagen Leopolds Beschwerdeschriften und Besserungsvorschläge hervor.55 a) Die Vorschläge Poppers. Unmittelbar fast nach des Kaisers Tode verfaßte der Primator der böhmischen Landesjudenschaft, Joachim von Popper, einen Vorschlag Über die Gestaltung des jüdischen Steuerwesens, datiert vom 25. März 1792.56 Popper gibt zunächst eine geschichtliche Übersicht der Entwicklung der Judensteuer seit dem Tode Karls VI. 229

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