Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 234)
- Language
- German
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Er bittet also, den Steuerbetrag auf 144.000 fl. herabzusetzen. S. o. Damit dieser Betrag auch wirklich eingehe, schlägt er vor: a) Auf dem Lande sollen die königl. Kreisämter, in Prag eine subdelegierte Gubernialkommission mit den jüdischen Besitzern größerer und mittlerer Vermögen ein Pauschalabkommen treffen. b) Zur Erreichung eines gewissen Maßstabes können die vorigen Steueranlagen und die bisherigen Fassionen verwendet werden. c) Die Pauschalierungen sollen wenigstens sechs, längstens zehn Jahre gelten. d) Wer weniger als 10 fl. jährlich zahlen kann, gehört zur armen Klasse —auch er hat eine Pauschalsteuer zu entrichten. e) Nach dem Absterben eines Kontribuenten soll keiner den Heiratskonsens oder den Inkolat bekommen, der nicht wenigstens durch drei Jahre 10 fl. jährlich zu steuern imstande ist. f) Wenn ein Pauschalierter stirbt, sollen seine Erben das Pauschale bis zum Ausgang der bedungenen Jahre gemeinschaftlich entrichten. Diese Steuer soll ein debitum privilegiatum (Vorzugspost) sein. Bei Übersiedlungen soll die bedungene Steuer dem früheren Wohnsitze verbleiben. g) Befreiung derjenigen, die infolge erwiesener Unglücksfälle zahlungsunfähig werden, nach dem Maße ihres Verlustes durch Kreisamt oder subdelegierte Kommission. Durch das ganze System wird ein Absterben der ärmeren und eine Vermehrung der steuerkräftigeren Familien eintreten. Daher wird der Staat die gewährten Begünstigungen gar nicht verspüren. Die festgesetzten Steuern sollen vierteljährlich voraus bezahlt werden. Bei Nichtzahlung sollen die gewöhnlichen Zwangsmittel angewendet werden, — infolgedessen kann das bisherige Cautionssolidum aufhören. i) Die Abführung der Steuern soll an den je ortigen Dominikaisteuereinnehmer erfolgen und durch diesen weitergeleitet werden, für diese Mühe zahlen ihm die Juden 1 kr. vom Steuergulden, das Doppelte der von den Christen entrichteten Taxe. Die Hauptvorteile sind: 1. Die Herabsetzung der alle Kräfte der Judenschaft übersteigenden Summe wird die Anhäufung der Steuerreste beseitigen, die Judenschaft wird von ihrem Untergange gesichert — (wir kennen diese Superlative auch aus den Schriftsätzen der Judengegner) — und sie wird weiter Steuern zahlen können. 2. Die Anlage und Einhebung der Steuer durch die allgemeinen Beamten beseitigt bei den Juden alles Mißtrauen, alle Furcht vor Parteilichkeit. 3. Er erfährt die Größe seiner Steuerleistung ohne Eid und Banndrohung, kann die Steuern an seinem Wohnorte abführen. Das beruhigt sein Gewissen und ist geschäftlich vorteilhaft. 231