Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 7 (1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 231)
- Language
- German
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und auf welcher Grundlage? Eine jüdische religiöse Gemeinde gibt es nicht; dem Rabbiner ist es ausdrücklich verboten! Dazu, eine jüdische Hochschule in Prag zu errichten, wie sie Homberg gefordert hatte, in seinem Sinn allen sonstigen Talmudunterricht zu verbieten, hat man sich auch nicht entschließen können, aber man verbietet, wie oben erwähnt, die Anstellung von eigenen Talmudlehrern: Bei der Aufnahme von Rabbinern soll man darauf sehen, daß sie auch den Talmud unterrichten können. Zum Talmudunterricht soll kein Jüngling zugelassen werden, der nicht die schriftliche Erlaubnis des christlichen Schulaufsehers beibringt, wiederum ein halber, für die Judenschaft recht demütigender, praktisch jedoch so gut wie bedeutungsloser „Erfolg" Hombergs. Den erstrebten Einfluß des Normallehrertums auf das geistige, in Sonderheit das religiöse Leben der Juden hat er doch nicht erzielt; dafür wurden die Lehrer mit Geschäften belastet, die sie eigentlich nichts angingen und angehen. Man begreift es, daß die böhmische Judenschaft durch dieses Gesetz nicht befriedigt war und jenen Protest erhob, von dem Adler (Jb.V, 199ff.) berichtet. II. DAS STEUERPATENT. Der § 63 des Judenpatentes von 1797 erklärt, die böhmische Judenschaft habe die kontraktmäßigen Bedingungen der bisher bestehenden Pachtung nicht erfüllt, sie selbst sei, wie ihre zahlreichen Beschwerden dartäten, mit ihr nicht zufrieden ,M Daher werde dieser Steuerpachtungskontrakt für aufgehoben erklärt und solle nur bis zur bevorstehenden Einführung des neuen Steuersystems dauern, dann aber sogleich erloschen sein. Besserungsvorschläge. Die Judenschaft hatte im Jahre 1789 das neue Steuersystem51 und den Pachtvertrag nur angenommen, weil sie der Ausbeutung durch die mehr als geschäftstüchtige Dobruska entgehen wollte. Sehr bald aber traten die Mängel und Härten der neuen Einrichtung zutage, die nicht nur den Steuerträgern fühlbar wurden, sondern auch den Amtsstellen, ja völlig außenstehenden Beobachtern sich offenbarten. Sie führten zu zahllosen Behelligungen der Behörden, zu immer erneuten Gesuchen um Gestattung von Pauschalierungen, Nachsicht von Steuerrückständen u. dgl. mehr. Die Juden fühlten sich bedrückt52 und 228