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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1935-01-01 · 7 (1935) · page 249

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
7 (1935)
Date
1935-01-01
Page
– (sequence 249)
Language
German
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IRI
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Ein zweiter Patententwurf sah von der Lichtersteuer ab und wollte die Deckung der Steuerreste binnen vier Jahren durch Zuschläge auf die Vermögenssteuer erzielen. Die Frage der Deckung der Domestikalschulden und der Befriedigung der Domestikalbedürfnisse überließ man dem Gubernium zur Lösung. Wichtiger als alle diese Entwürfe wurden die Bemerkungen und Vorschläge des Obersten Direktorialministers Grafen Lazansky, denn sie gaben die Grundlage für alle weiteren Verhandlungen und für die endgültige Fassung des Patents. Auch Lazansky erkennt an, daß die Steuerordnung von 1789 die Armen zu hart getroffen, von den Reichen zu wenig verlangt habe, daß bedeutende Geschäftserträge zu niedrig, die Verzehrung zu hoch besteuert worden sei, und doch sei das Erträgnis zu gering gewesen. Er will nur eine Vermögens- und eine Kopfsteuer einheben. Die Vermögenssteuer soll von allen bezahlt werden, die mehr als 150 fl. Vermögen haben, und 2 y2 % jährlich betragen. Das ergäbe nach den Fassionen von 1789 (9,800.000 fl.) einen Gesamtertrag von 245.000 fl. Diese Steuer sei nicht zu hoch, denn die Juden verzinsten ihre Kapitalien mit 10%, sie nehme ihnen also nur den vierten Teil ihres Einkommens, während die Christen ein Drittel hergeben müßten. Die Kopfsteuer sollte alle diejenigen treffen, die das 16. Lebensjahr überschritten hätten, weniger als 150 fl. besäßen und von Gewerbsarbeit, Dienst u. dgl. lebten, und zwar in Klassen von 1 bis 12 fl. Die Zahl dieser Steuerträger wird mit 6042, die Durchschnittsleistung mit 3 fl. angenommen, im ganzen 18.126 fl. Der Gesamtsteuerertrag wäre demgemäß 263.126 fl., also 47.126 fl. mehr, als bisher verlangt worden. Diese Überschüsse hätten zur Deckung der Regiekosten, Gemeindelasten, Passivzinsen und Steuerreste zu dienen. Alle über 16 Jahre alten Juden, auch die, die bei ihren Eltern wohnten, hätten Verdienst oder Vermögen anzugeben. Die Lichterzündsteuer lehnt Lazansky ab, weil sie bei großen Vorbereitungen und Kosten zu geringen Ertrag verspreche. Die Punkte, welche sich auf die Einhebung der Steuern, Tilgung der Rückstände usw. beziehen, sind von geringerer Bedeutung. Im Staatsrate nahm zunächst Eger Stellung zu diesen Vorschlägen. Ihm erscheint der Plan Lazanskys als die zweckmäßigste Grundlage für die weiteren Beratungen. Die Kopfsteuer, die auch die Ärmeren trifft, billigt er als Entgelt für den landesherrlichen Schutz, aber auch deshalb, weil es ihm „nicht räthlich vorkömmt, die Vermehrung der ärmsten oder der sogenannten Betteljuden, die ohne sicheren Verdienst im Vertrauen auf die göttliche Vorsehung, die auch die Lilien auf dem Felde wachsen läßt, von einem Tage zum anderen leben, durch eine gänzliche Befreiung von allen direk- 246

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