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  1. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 270

    …ndesherrlichen Privilegien, so insbesondere das Ferdinands II. vom 15. Oktober 1629, Ferdinands III. vom 17. März 1657, Leopolds I. vom 16. Jänner 1659, ferner die Bestätigung ihrer Privilegien durch Karl VI. vom 13. Mai 1723; dann aber die Maßnahme …

  2. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 271

    …r Sitz des Landesrabbiners war nach altem Herkommen Nikolsburg. Die mährischen Gemeinden hatten ebenso wie Prag, Kolin, Jungbunzlau, eine gewisse Gerichtshoheit in Zivilsachen . Streitigkeiten der Juden untereinander entschieden in erster Instanz die …

  3. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 272

    „unter Ihnen und zu Ihrem Nutzen". Diese Erlaubnis wurde auch durch das Privileg Karls VI. vom 13. Mai 1723 bestätigt.116 Die von Maria Theresia erlassene „Handwerksordnung für die jüdischen Professionisten und Handelsleute in Mähren" schuf…

  4. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 273

    …er Landesregierung eingeforderten Antworten sind bei Müller ihrem Hauptinhalte nach angegeben. Der Bezirkshauptmann von Znaim, Baron Franz Kaltschmied von Eisenberg, lehnte die Beantwortimg ab: er sei im Begriffe, nach Karlsbad zu reisen, um sic…

  5. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 274

    beständigen Aufsicht und unabläßHchen Eifer der Magistrate und obrigkeitlichen Vorsteher, welche hiezu das Meiste beitragen müßten." Die Kreishauptleute von Brünn (Friedrich Graf von Zollern), von Prerau (Z. v. Bracht]) und von Ungarisch-Hr…

  6. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 275

    …n Handel" durch anderweitige Beschäftigung abzubringen. „Das jüdische, in Bosheit tief eingesunkene Gemüt ist immer auf allerhand strafmäßigen Betrug 280 50

  7. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 276

    …r Arbeit und ist nur zu Betrügereien aufgeweckt. Er müßte seine ganze Natur verändern ast naturam expellas furca tarnen usque redibit und Jud bleibt immer Jud! Aus dem gleichen Vorurteile wendet sich Mährisch-Neustadt besonders gegen die Zulassu…

  8. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 277

    erhaltung des Bürgerstandes gestatten nicht, daß man den Juden irgend welche Privilegien bewillige. Auch Olmütz, das sonst alles der Regierung überläßt, möchte doch den Unterschied der Tracht gewahrt wissen, um der fleischlichen Vermischung…

  9. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 278

    Daraus folgt, daß es nützlich sei, an Stelle des hebräisch-deutschen Jargons, dessen sich die Juden in der Absicht bedienen, um die Christen besser betrügen zu können (!), die Landessprachen zu setzen. Zur Durchführung sind drei Jahre erfor…

  10. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 279

    2. Die Wiener Beratungen a. Hofkanzlei und Staatsrat i Dieses Gutachten wurde Gegenstand eines Vortrages der b.-ö. Hofkanzlei vom 8. September 1781 „die äußerung des mährischen Gubernii über die Bildung der dasigen Judenschaft und Vermehrun…

  11. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 280

    Juden allerdings nach der höchsten Resolution gestattet werden könnte, alle Universitäten zu besuchen, „da die Besorgnis des Gubernii in wohl zivilisirten Ländern nicht statthaben und die Beschränkung der Juden auf die einzige Universität z…

  12. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 281

    scheint es mir wo nicht nothwendig doch nützlich, daß alle Berichte von gesamten Ländern abgewartet werden, sonach eine Hauptinstruction entworfen und den Länderstellen zugef ertiget werde. Hat auch ein oder anderes Land was besonderes, so …

  13. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 282

    und sachgemäße Lösung der Unterrichtsfragen, insbesondere auf die Heranbildung jüdischer Lehrer. Humane Gesinnung spricht aus dem, was sie über die Schonung des religiösen Empfindens der Juden zu sagen haben, wie sie das Verhalten von Lehre…

  14. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 283

    b. Der kaiserliche Erlaß an das mährische Gubernium Diese kaiserliche Entschließung124 wurde dem mährischen Gubernium in einem Erlasse vom 4. Oktober mitgeteilt, der die Unterschrift des Vorstandes der B.-ö. Hofkanzlei, des Hofkanzlers Graf…

  15. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 284

    Schulaufsicht unterstehe. Hinsichtlich der Schulbücher werden die gleichen Verfügungen getroffen, wie wir sie für Böhmen bereits kennen gelernt haben, ebenso betreffs der Prüfungen. Den Juden wird erlaubt, ihre Kinder auch in die christlich…

  16. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 285

    Im Staatsrate war man überzeugt, daß die Absicht des Kaisers auf sofortige Aufhebung gehe, und erörterte nur die Frage der Entschädigungsansprüche sowie des Termines. Die Erwägungen gingen von der Frage aus, ob es sich für die Pächter nur u…

  17. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 286

    d. Die letzten Beratungen. Die Dienstbotenfrage Im Jänner lag der Patententwurf des mährischen Guberniums dem Staatsrate zur endgültigen Erledigung vor. Er findet sich in dem Vortrage der B.-ö. Hofkanzlei vom 20. Jänner 1782 erwähnt.134 Die…

  18. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 287

    Eine ausdrückliche Erlaubnis des Gesetzgebers zur Beherbergung christlicher Dienstboten ist hier nicht ausgesprochen, ebensowenig aber sind einschränkende Bestimmungen getroffen. Daß die Absicht des Gesetzgebers auf den Wegfall solcher ging…

  19. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 288

    halten. Für Branntwein- und Bräuhäuser, Pottaschesiedereien und Fabriken war das Halten christlicher Taglöhner gestattet (für das Fuhrwesen waren sie verboten) - ebenso gelernter Akkordarbeiter aber sie durften nicht in Kost und Wohnung gen…

  20. 1933-01-01 · 5 (1933) · page 289

    sie werden an die in Brünn und Prag verwiesen. Für die Einfuhr fremder Bücher haben sie um die Erlaubnis anzusuchen und sie der Zensur zu unterwerfen. Drittens wird den Juden erlaubt, bei jeder Hauptsynagoge des Landes eine normalmäßig eing…