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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 273

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 273)
Language
German
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IRI
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B. Das Toleranzpatent 1. Das Gutachten des Guberniums und seine Entstehung a. Die Gutachten der Kreishauptleute und der städtischen Magistrate Das mährische Gubernium, an dessen Spitze Christoph Graf von Blümegen stand, ging mit ebensoviel Eifer als Sorgfalt an die Arbeit118. Noch im Mai wurde das kaiserliche Dekret sämtlichen Bezirkshauptleuten und den Magistraten der königlichen Städte zur Begutachtung übersendet. Die Gutachten Hefen bis Mitte Juni in Brünn ein - auch eines der Commissio deputatorum marchionatus Moraviae vom 16. Juni Hegt vor-und wurden von der Gremialkommission zu einem Schlußbericht ausgearbeitet, der am 1. August voHendet, von der Landesstelle genehmigt, am 9. August nach Wien abging, nachdem er am 8. von der Hofkanzlei urgiert worden war. Die von der Landesregierung eingeforderten Antworten sind bei Müller ihrem Hauptinhalte nach angegeben. Der Bezirkshauptmann von Znaim, Baron Franz Kaltschmied von Eisenberg, lehnte die Beantwortimg ab: er sei im Begriffe, nach Karlsbad zu reisen, um sich einer Kur zu unterziehen, und könne sich nicht so rasch informieren. Die Gutachten der übrigen Bezirkshauptleute sind zum Teil sehr zurückhaltend, von starkem Mißtrauen gegen die Juden erfüUt, andere jedoch stimmen den Absichten des Kaisers unbedingt zu und bringen praktische Vorschläge zur Durchführung der Reform. Am ablehnendsten verhält sich der Olmützer, Max Freiherr von Roisberg. Wenn die Juden deutsch lernen und sich aUer Betrügereien enthalten wollten, könne man versuchen, sie emporzubringen; aber man müsse sehen, ob nicht die Christen darunter litten. Man müsse die Juden scharf beaufsichtigen, damit nicht der Kredit der Christen unter der jüdischen Bevorteilung vernichtet werde. Unter Hinweis auf die Verbote der Generalien (1754), die solche jüdische Ausübungen, die S. Maj. nunmehr gestatten wolle, nicht erlaubten, verlangt er, daß man erst untersuche, ob die Christen hiebei nicht zu Grunde gingen. Der Kreishauptmann von Iglau lenkt die Aufmerksamkeit auf die praktischen Schwierigkeiten in der Handwerkerfrage, die sich aus der Verbindung des Meisterrechtes mit dem Bürgerrechte ergäben, das man den Juden nie bewilHgen werde, so lange nicht ein direkter Befehl des Kaisers vorliege. Diese aHerweiseste Vorsicht Ihro Majestät ließe sich ganz vollkommen einführen. „Doch aber nicht ohne Mühe, Zwang, einer 278 48

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