Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 277)
- Language
- German
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erhaltung des Bürgerstandes gestatten nicht, daß man den Juden irgend welche Privilegien bewillige. Auch Olmütz, das sonst alles der Regierung überläßt, möchte doch den Unterschied der Tracht gewahrt wissen, um der fleischlichen Vermischung vorzubeugen. Iglau, das ja auch sonst reformfreundlicher ist, hält dafür, daß das Barttragen der Juden - der auffälligste Unterschied, durch allerhöchste Einleitung aufzuheben sei. „Da das Barttragen weder im Alten Testament begründet ist, sondern bloß ein Zusatz der Rabbiner ist," so müßten diese beredet werden, das Barttragen wieder aufzuheben. Von besonderen Bemerkungen sei noch die Forderung Ungarisch- Hradischs erwähnt: es fordert die Aufhebung der jüdischen Gerichtsbarkeit, da die Juden auch sich selbst gegenseitig betrügen, wo sie nur können. Der Schluß des Iglauer Gutachtens legt die Hand auf eine wunde Stelle: „Obdie Juden nicht durch die größeren Steuerabgaben bis anhero auf unzulässige und unanständige Hilfsmittel geraten sind, und in Zukunft von vielen guten Unternehmungen werden zurückgehalten werden, das überlassen wir der hohen und höchsten Einsicht zu entscheiden.6' Diese Warnung war aber nach dem ganzen Charakter der Finanz- Verwaltung des Josefinismus vollkommen vergeblich. Das Gutachten der Commissio deputatorum beschäftigt sich nur mit der Ackerbaufrage, weil nur diese mit dem Landesausschusse im Zusammenhang stehe. Als Pächter von Grund und Boden könne man die Juden ohne weiteres zulassen; nur habe die Bestimmung aufrecht zu bleiben, daß der Besitzer (Eigentümer) von Grundstücken der katholischen Religion angehören müsse. b. Der Bericht der Landesstelle Auf Grund der erstatteten Gutachten ließ die Landesstelle durch die Gremialkommission jenen Schlußbericht ausarbeiten, der am 9. August nach Wien gesendet wurde. In diesem Gutachten erkennt man deutlich einerseits den Einfluß des Großgrundbesitzes, andererseits das Vorwalten zünftierischer Gedanken* Nach Wiederholung der einzelnen Punkte des Hofdekretes gibt der Verfasser119 eine allgemeine Charakteristik des jüdischen Volkes und der jüdischen Lehre. Es wird die immer wiederholte Behauptung aufgestellt, Erziehung, Aberglaube und Schwärmerei der Juden hätten zur Folge, daß sie allen Besitz der Christen als ihr Eigentum betrachten und ihnen daher der Betrug an diesen nicht nur erlaubt, sondern sogar ein verdienstliches Werk sei. Der Geist des Hasses und Neides ist eingewurzelt, der Stolz, daß die Juden eigentlich Herren seien und die Christen Mietlinge, Knechte, war die Ursache" für so viele in den ersten Jahrhunderten entstandenen Empörungen, Morde und Totschläge, Raubereien, Aufstände, die von Seiten der Juden gegen die Christen sich ereignet hätten! 282 52