Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 281)
- Language
- German
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scheint es mir wo nicht nothwendig doch nützlich, daß alle Berichte von gesamten Ländern abgewartet werden, sonach eine Hauptinstruction entworfen und den Länderstellen zugef ertiget werde. Hat auch ein oder anderes Land was besonderes, so kann es leicht beygesetzet werden, in der Hauptsache aber wird gleichmäßig verfahren, um neuen Anständen vorzubeugen . Für das gegenwärtige aber bin ich mit dem 2ten Voto verstanden, daß man geschickte junge Leute, wo nicht nach Wien, wenigstens an jene Haupt-Normalschulen im Lande, wo die Lehrer unterrichtet werden, abschicken solle, welche nach überstandener Prüfung als Lehrer bei den Synagogen angestellt werden können. Jedoch müßte dieses Befehlsweise und in einer bestimmten Frist geschehen, damit der Unterricht nicht unnötig verschoben werde. Wo keine Synagogen sind, müßten die Kinder die Schulen des orths besuchen und sind die christlichen Lehrer zu unterrichten, sie mit sanftmuth und gelindigkeit selbst zu behandeln, und von christlichen Kindern ihnen kein leid widerfahren zu lassen, sie auch zu den Religionsunterricht nicht anzuhalten und ihnen nur jene Schulbücher in die Hand zu geben, in denen nichts von der Religion enthalten ist. Die Aufklärung ist der einzige erste Haupt weg, sie von ihren Vorurtheilen abzubringen, und der nähere Umgang mit Christen wird auch dazu beytragen, besonders in der Jugend, wo die Eindrücke am stärksten sind. In allem übrigen bin ich mit der Kanzley verstanden Am 18. September gibt Graf Hatzfeld sein Votum: „Mir scheint, daß eine dreijährige Frist, binnen welcher alle jüdischen instrumenten in der Landessprache verfertigt werden sollen, zu lang sey eine zeit von höchstens zwey Jahren ist dazu hinlänglich massen fast in allen gemeinden sogenannte Deutschschreiber seyend, welche solche auf deutsch aufzusetzen vermögen. Die Errichtung der Schulen ist nützlich, auch können die Juden verhalten werden von ihren glaubensgenossen geschickte leuthe in die normal- und hauptschulen abzusenden, damit sie zu schulmeistern vorbereitet werden mögen, nicht weniger finde kein anstand den Juden zu gestatten, auch bei christlichen schuhlen ihren Unterricht zu nehmen, sie aber dazu zu zwingen, wäre nicht räthlich, das ganze Schulwesen würde ihnen verhaßt gemacht und gleich wäre ihnen zu gestatten auf allen Universitäten die höheren schuhlen zu frequentieren, nur daß der studierenden jugend nicht zu gestatten seye, daselbst außer den Studien eine besondere Nahrung zu treiben. In dem übrigen bin ich mit der Kanzley verstanden." Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Angelegenheit wurde der Akt auch Kaunitz vorgelegt. Er erklärt ganz kurz: Ich bin mit vorstehendem Voto des Grafen von Hatzfeld gänzlich verstanden. Kaunitz-Rietberg. Die Gutachten der Staatsräte zeigen in gleicher Weise, daß ihnen das Bildungsgeschäft vor allem am Herzen liegt; sie alle dringen auf rasche 286 56