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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 280

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 280)
Language
German
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IRI
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Juden allerdings nach der höchsten Resolution gestattet werden könnte, alle Universitäten zu besuchen, „da die Besorgnis des Gubernii in wohl zivilisirten Ländern nicht statthaben und die Beschränkung der Juden auf die einzige Universität zu Prag zu drückend seyn dörfte". Die Kanzlei stellte sich also, von dem eben genannten Punkte abgesehen, auf den Standpunkt des mährischen Guberniums, wenn auch ihr dem Staatsrate vorgelegter Auszug verschiedene Schärfen und Härten des Ausdrucks des Gutachtens vermeidet. Die Haltung des Staatsrats entsprach im großen und ganzen den Grundgedanken der beiden Stellen. Baron Lohr (16. Sept.): Wegen deren Normalschulen und dem diesfälligen Unterricht wären in Mähren, wo soviele Judengemeinden sind, im Einverständnis der betreffenden Judenschaft solche Verfügungen zu machen, daß sie wohl unterrichtete eigene Lehrer erhalten und diese wenigstens anfänglich unter genauer Obsicht stehen. Mit dem Ackerbau wird es bei denen Juden noch lange nicht den erwünschten Erfolg haben. Unterdessen kann man es aber auf eine Probe ankommen lassen. Auch Baron Gebler (17. Sept.) behandelt die Unterrichtsfrage am ausführlichsten. Er macht bestimmtere Vorschläge: „Soviel den Unterricht der Jugend betrifft wäre die Judenschaft anzuhalten, daß gleich einige geschickte Leute ihrer Nation auf gemeine Spesen anher nacher Wien abzuschicken, damit selbige bey der hiesigen Normalhauptschule zu Lehrern gebildet werden mögen. Ohne diesen Unterricht und Bildung wird der Endzweck nie zu erreichen seyn, und mit alle dem muß noch von Seite der Normalschuldirektion jeden Landes auf diese jüdische Schulen genaueste Obsicht getragen werden. Ich sehe aber doch kein unüberwindliches Hindernis weshalb nicht auch an jenen Orten, wo sich sobald keine eigene jüdische Normalschulen oder Schulmeister errichten und anstellen lassen, die Judenkinder nicht ebenfalls, mit einiger Separation die christliche Schule respectu des Sprach-, Schreib-, Rechen- und moralischen Unterrichts besuchen könnten. Die Sache muß nur von allen Behörden mit Ernst und Eifer angegriffen werden. In dem Vortrag über die n.-ö. Judenschaft fließt verschiedenes ein, besonders wegen der Lehrbücher, welches sich auch auf Mähren und andere Länder anwenden läßt. In allem übrigen habe ich dem Einrathen des Gubernii und der Kanzley umso weniger etwas bey zusetzen, als ich ersehe, daß die Juden ohnedieß schon dermalen alle vortheilhafte Gewerbe in Mähren, selbst zum Schaden des dem Staat doch allezeit unendlich nützlicher und wichtiger bleibenden christlichen Unterthanen an sich gezogen haben." f Das Votum Kresels (vom gleichen Tage) weist zunächst eine wichtige Bemerkung allgemeiner Natur auf. Er möchte doch eine möglichste Einheitlichkeit der gesamten Judengesetzgebung. „Vor allem", schreibt er, 55 285

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