Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 5 (1933)
- Date
- 1933-01-01
- Page
- – (sequence 274)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2644300-2644317--2242-2646587- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
beständigen Aufsicht und unabläßHchen Eifer der Magistrate und obrigkeitlichen Vorsteher, welche hiezu das Meiste beitragen müßten." Die Kreishauptleute von Brünn (Friedrich Graf von Zollern), von Prerau (Z. v. Bracht]) und von Ungarisch-Hradisch (Achaz Freiherr von Rebentisch) stellen sich völlig auf den Boden der Josefinischen Ideen. Brachtl erklärt sich mit dem Dekret einverstanden und hält es für durchführbar, ebenso Rebentisch, der Vorschläge für die Gestaltung des Sprachunterrichtes bringt. Er betont, daß nichts in dem Dekrete sei, was der mährischen Landesverfassung widerspreche; an dem Trachtenunterschiede könne dem Lande nichts gelegen sein. Graf Zollern geht genau auf die einzelnen Punkte ein. In der Sprachenfrage verlangt er die Übersetzung auch aller anhängigen Verhandlungen binnen zwei bis drei Jahren. Doch müßten beider Sprachen, der hebräischen und der deutschen, Kundige hiezu angestellt und honoriert werden. Der Unterricht jüdischer Kinder in den deutschen Schulen kann anstandslos gestattet werden, doch müssen im Anfange des Deutschen kundige Juden aushelfen. Den Juden, die sich zum Ackerbau entschließen, muß man im Anfange christliche Knechte gestatten, doch dürften diese nicht in den Judenhäusern schlafen. Jüdischen Lehrjungen bei christlichen Meistern müßte man eine längere Lehrzeit vorschreiben, weil die Meister von ihnen nicht so viel Nutzen hätten wie von den christlichen Lehrlingen, und Studenten in den Städten sind von den Judenmauten zu befreien. Der Abschaffung der noch vorhandenen Reste des Trachtenunterschiedes stimmt er rückhaltslos zu. Die Städte, die stärksten Widersacher der Juden, stehen den Reformgedanken begreiflicherweise nicht allzu freundlich gegenüber; zu groß ist dazu ihre Furcht vor dem jüdischen Wettbewerbe, wenn auch manche Bestimmungen des Hofdekretes ihren Beifall finden. Im allgemeinen werden Schwierigkeiten gesucht und gefunden. Die Magistrate, die die Gutachten abfassen und unterzeichnen, geben sicher die Gesinnung und die Stimmung der Bürgerschaft wieder. Einer, der von Iglau, hatte sogar gleich nach Empfang des Hofdekretes eine Versammlung der ganzen Bürgerschaft berufen und ihr den genauen Wortlaut mitgeteilt. Die Folge war eine ungeheure Aufregung - und auf die Meldung des Bezirkshauptmannes hin - eine scharfe Rüge für den Magistrat, denn das Gubernium habe nur ein Gutachten und keine Publikation verlangt. Am schärfsten spricht sich wohl der Magistrat von Brünn aus, der befürchtet, daß die Verordnung zum Verderben des Publikums und zum unheilbaren Nachteil der alleinseligmachenden katholischen Religion gereichen dürfte. Das Gutachten von Ungarisch-Hradisch dagegen nennt das kaiserliche Dekret einen nicht unwillkommenen Anfang, „umsomehr, als bisher dieses unarbeitsame Volk durch den alleinigen Wucher denen arbeitsamen Christen fast alle Fruchten ihrer schweren Arbeit vor der 49 279