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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 276

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 276)
Language
German
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IRI
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bedacht" usw. So erklärt der Magistrat die für ihn ja eigentlich kaum in Betracht kommende Heranziehung der Juden zum Ackerbau mit eigenen Händen für unmöglich. Der Jud hat schon von jener Zeit, da er aus der ägyptischen Gefangenschaft gekommen, Abscheu vor knechtischer Arbeit und ist nur zu Betrügereien aufgeweckt. Er müßte seine ganze Natur verändern ast naturam expellas furca tarnen usque redibit und Jud bleibt immer Jud! Aus dem gleichen Vorurteile wendet sich Mährisch-Neustadt besonders gegen die Zulassung der Juden zum Fuhrmannsgeschäft, weil „das ihnen anvertraute Gut wegen ihrer bekannten Betrügereien" vieler Gefahr ausgesetzt wäre. Sehr stark tritt die Furcht vor dem jüdischen Wettbewerb im Handwerk zutage. Überall werden Schwierigkeiten gesehen. Am heftigsten wehrt sich wieder Brünn. Gewerbe zu treiben, könne den Juden nur für Juden gestattet werden. In Brünn sei durch die bestehenden Handwerksordnungen - die katholische Religion ist Voraussetzung für die Zulassung zum Meisterrecht - unbedingt ausgeschlossen, daß ein Jude zunftmäßig Meister werde. Sie aber auf Grund der Hoffreiheit Meister werden zu lassen, würde zur Bedrückung und zum Verderben der christlichen Bürgerschaft sein. Daß aber auch das Publikum Schaden leiden würde, „ist so gewiß, als aller Welt bekannt, daß das betrügerische Judenvolk ihre Handarbeiten und fabricata auf verschiedene Art zu verfälschen und mit Anbringung ihrer Waren jedermann zu hintergehen trachtet". Interessant ist der Iglauer Bericht, der betont, daß die Juden bisher nur Schneider, Schuster, Seifensieder, Rohgerber, Goldschmiede, Glaser, Fleischer und Bäcker seien. Die übrigen Gewerbe müßten bei Christen gelernt werden. Da wird nun auf die Schwierigkeiten verwiesen, die sich aus Sabbathgebot und Speisegesetzen (koschere Kost!) ergeben. Wie auch Znaim weist Iglau darauf hin, daß es für die Juden unmöglich sei, den Bürgereid zu leisten, wehrt sich wie Mährisch-Neustadt gegen deren Freizügigkeit. Deutlich hebt Ungarisch-Hradisch, das die Punkte des kaiserlichen Erlasses für durchführbar erklärt, die Furcht vor dem Wettbewerb hervor. „Handwerk und freie Künste sollen sie nur da ausüben, wo sie nicht in Konkurrenz mit christlichen Handwerkern oder Künstlern kommen", „denn die k. k. Staaten sind dermalen von Christen schon so bevölkert, daß diese kaum ihre Nahrung finden". Auch Znaim fürchtet den jüdischen Wettbewerb. „An Kleidung und Tracht", sagt Brünn, „besonders denen außerordentlichen Zeichen der anhangenden zehn Gebote" habe man bisher immer gut den Juden zu erkennen und sich vor den Gezeichneten zu hüten vermocht. Kurz, die ruhige Ausübung des Christentums, die Notwendigkeit, das Vermischungslaster zu verhüten, und die Aufrecht- 51 281

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