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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1933-01-01 · 5 (1933) · page 279

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
5 (1933)
Date
1933-01-01
Page
– (sequence 279)
Language
German
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IRI
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2. Die Wiener Beratungen a. Hofkanzlei und Staatsrat i Dieses Gutachten wurde Gegenstand eines Vortrages der b.-ö. Hofkanzlei vom 8. September 1781 „die äußerung des mährischen Gubernii über die Bildung der dasigen Judenschaft und Vermehrung ihrer Gewerbe etc.122 Das Gubernium erachtet ad Art. B: Es wäre allerdings rathsam außer dem in hebräischer Sprache abhaltenden Gottesdienste ihnen nach Verlauf dreier Jahre den Gebrauch ihrer aus dem hebräischen und deutschen zusammengesetzten Sprache als des Deckmantels unzähliger Betrügereyen zu verbieten und die böhmische oder deutsche anzubefehlen. Ad C: Wo nur Juden wohnten, könnten eigene Normalschulen errichtet, diese anfänglich in Ermanglung jüdischer Lehrer durch christliche versehen, von selben aber Religionsgegenstände nicht berührt werden dürfen; in jenen Orten aber, wo wenige Juden wären, deren Kinder in christlichen Schulen unterrichtet, selben gestattet werden, die Schule vor dem in die letzte Stunde zu verlegenden Religionsunterrichte zu verlassen. Ad D wäre es gefährlich, die Judenkinder die Universitäten in anderen Städten als wo sie, wie zu Prag ohnehin vorhanden sind, besuchen zu lassen, da solches die Verführung christlicher Kinder und die übelsten Folgen nach sich ziehen dürfte. Dagegen scheine es ungemein nützlich, ihnen das Lesen aller erlaubten Bücher zu gestatten. In Rücksicht auf die Gewerbserweiterung erachtet das Gubernium ad a) die Vertheilung überflüssiger Grundstücke, wenn den Juden zugleich Vieh und eigene Chaluppen eingestanden würden, umso möglicher als die Herrschaften dadurch ihre Brandweinbrennereyen, Bräuereyen umso leichter an selbe verpachten könnten." b, c und d scheine die Erweiterung ihrer Nahrung durch bürgerliche Professionen, insoweit sie sich nicht auf Arbeit für Juden und deren (sbstv. der erzeugten Waren!) Verkauf auf Märkten beschränken, sehr gefährlich, weil selbe ohnehin soviele Nahrungszweige an sich gezogen, daß die Christen darunter leiden. Ad F. könnte ihnen die Errichtung der Fabriquen und die Treibung der sogenannten freien Gewerbe gegen Hindanhaltung alles Betruges gestattet werden. Ad G. bestehe endlich in Mähren außer den durch das Gesäz zu tragen anbefohlenen Bärten der verheirateten Männer kein erniedrigender Kleiderunterschied. Die Kanzlei findet hiebei nichts zu erinnern, als daß nach D den 284 54

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