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Religionen gründen sich auf das Faktum wunderbarer Erleuchtungen, deren ihre Stifter von der Gottheit teilhaftig wurden. Das Gefühl des Außerordentlichen, des Uebernatürlichen, des Wunderbaren wuchs offenbar im Laufe der geistigen Entwickel…
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Sachlichkeit feststellenden und ־verbürgenden Sinneswahrnehmung, Erinnerung und urteilenden Betrachtung, gesichert werden kann, nivelliert es dem Wirklichkeitscharakter derjenigen Seinssphäre, aus der eben es sich herausheben soll, mit der …
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Beschreibung unmöglich. Denn wie soll etwas beschrieben, wie‘auch nur in der Selbstbesinnung zu gedankenhafter vorstellungsmäßig ausgebreiteter Klarheit und Deutlichkeit erhoben werden, was seinem Wesen nach aus dem Rahmen einsichtig gestal…
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163; : ■;■־ eigener Weise der menschlichen Seele aufzwingt, sich die Pforte zu ihr erbricht. Mindestens für die Stifter, für die Propheten und Gottesmänner, die Heiligen und erleuchteten Heroen wird das von den großen geschichtlichen Religi…
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die ja ausnahmslos die Berührung mit dem Göttlichen als ein Ergriffenja Vergewaltigtwerden empfunden haben, ist ja allbekannt. Und die Religiosität des Durchschnittsmenschen nimmt — ganz abgesehen von der positiven Gläubigkeit, mit der die …
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■;7 ■י-P/; 165 nur im Diesseitigen entladen. Von dieser Tatsache macht selbst die Mystik keine grundsätzliche Ausnahme. Aber es ist doch von höchster Bedeutsamkeit lind für die Erkenntnis der religiösen Tat- Sachen von ausschlaggebendem Wer…
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meinde der Kinder Jakobs ist, so bedeutet die Frucht einer der י artigen Selbstbesinnung doch e twas an der es, als nur die Sonderart einer religiös gefärbten Weltanschauung, einer gedankenmäßig ausgebauten Auffassung vom höchsten Wesen. Di…
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167 ־ : ■ in besonderer Weise zu Gottes Dienste erkoren zu sein, war es sich klar und hell bewußt, ein besonderes, nicht zu verwischendes Selbst zu haben. Ob es darum Volk oder nicht Volk heißen darf, ist eine Frage der Terminologie. Jedenf…
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…annt — ist bekannt. Zwei Reliquien dieses Märtyrers, der dazu berufen war, den frommen Karl V mit 1 Jacob B as s e w i, Hofjude Rudolph II. ■und des Mathias, erhält von Ferdinand II. das Prädikat ,,Edler von Treuenberg1622) ״) und stirbt, in Ungna…
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…einungen herrschen, und der u. U. für die deutsche Judenheit schwere Unbilden im Gefolge hätte zeitigen können, ist von Josel von Rosheim, dem ausgezeichneten Diplomaten und deutschen ״Judenbischof“ richtig gewürdigt worden. ״Gehe nicht zu ihm“ (dem Kaiser)…
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170 :־.V;:.'■'■'׳r : ׳ v ' ■ v' ';'.■י: י' " \ vielleicht auch alle Juden unter der Herrschaft des Kaisers in dieses Verderben verstricken . . . Ich fürchte, Du rennst in Dein Verderben.“ — Ob M., wie berichtet wird, diese zwei Stücke einem…
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171 babylonische Rechtsgebiet, von dem. ja das letztere wesentlich beeinflußt erscheint, mit großem Erfolg geltend gemacht worden1. Und doch ist die Entwicklungslinie der römischen und babylonischen Bürgenobligation verschieden, denn der le…
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172' Von Partsch für die griechische und von Koschaker für die baby- Ionische Bürgenobligation nachgewiesen worden ist, im jüdischen Rechtsieben ähnlich verlief, konnte durch unsere bisherigen Untersuchungen, wenngleich nur auf Grund indire…
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V,•::.'■•:; ’ 173:' ־, urkunden nehmen die von einem persönlichen Erfüllungsversprechen begleiteten Gestellungsbürgschaftsurkunden einen verhältnismäßig sehr breiten Raum ein. Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Ausführungen sei je e…
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…aJhlungs-, sondern lediglich haftungspflichtig ist. Wofür er aber haftet, zeigt die gleich darauf mit den babylonischen Amoräern Rabba und Josef einsetzende Diskussion, die mit den Worten beginnt: מאי טצמא, גברא אשלימת לי גברא אשלימי לך es sagt der…
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175 י . ■ zeigt sich, daß die Auffassung, die im 3. nachchristlichen Jahrhundert im babylonischen und gewiß auch im palästinischen Judentum von Diskussion in-babl. Baba Bathra 173—176 einen Niederschlag jener Ent- Wicklung darstellt, welche…
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… talmudischen Recht auch um diese letztere Form der־ Zählungsbürgschaft handelt. Vgl. besonders babl. Baba Bathr. 178b, Raschi s. v. לא יתבע ערב, ferner Tossafoth s. v. הסורי מיחסרא und Maimonides, Hilch. Malv. Veloveh XXVB und Köhler, Rechtsvgl.…
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…א אל בית1 לעבוט עבוטו וכי" und Aptowitzer a. a. O. 2 Sohm a. a. O. S. 492, Babl. Baba Mez. 174a ההוא ערכא דיתמי, ferner Maimonides, Hilch. Malveh veloveh § 26. Der Schuldschein wird nur in dem Falle als-Beweis angesehen, wenn er die Bestätigung des G…
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Daß das Institut der Bürgschaft m e h r e rer Bürgen im Rechtsleben der talmudischen Zeit sehr stark verbreitet war, geht schon aus den zahlreichen im nächstfolgenden Abschnitt ausführlich zu behandelnden ethisch-homiletischen Bearbeitungen…
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179 י,:;/.,;■׳■■׳ daß nicht Teilschuld, sondern Gesamtschuld d. i. auf das Ganze gerichtete, solidarische Verpflichtung der am Vertrage Beteiligten gewollt ist. Erst durch diese positive Vereinbarung oder Solidarberedung wird das gemeinsame…