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176818892011
  1. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 38 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    stellt ist. Die Aussage eines einzigen Zeugen hingegen, sowie die aller .lener, dureh deren Zeugenschalt über den erfolgten Tod eines Mannes dessen Drau wieder heiraten darf, begründet, noch nicht das 'Recht der Erben, den Na01 dass in .Bes…

  2. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 39 · VII. Besitznahme der Erbschaft.

    31) Theilung bleibt demnach aufrecht, bis der Verschollene etwa wieder zurückkommt.46 War der Verschollen(', jedoch nicht geflüchtet, sondern freiwillig׳ von der Heimath weggegangen. so ist die auf Grund des blossen Gerüchtes Yorgenommcne T…

  3. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 40 · I. Das Testament.

    .- 40 - Das Vermögen jedoch jener, die wegen AVidersetzlichkeit gegen den König hingeriehtet ־wurden (מורד במלכות) veriiel der staatlichen Oontiseation. 52 II. A «SCHNITT. Das Testament und die Schenkung. 1. CAl’lTJ'U״. Das Testament. §. «3…

  4. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 41 · I. Das Testament.

    ו4 des Erbrechts gesprochenen göttlichen Worte: » Und dieses soll den Kindern Israel als Bechtsgesetz gelten, wie der Ewige Mose he-, fohlen,« diese Worte lehren die Ausschliessung einer jeden willkUhrlichen Abänderung der Erbgesetze sowohl…

  5. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 42 · I. Das Testament.

    hat seine testamentarische Verfügung, sie möge eine schriftliche oder eine mündliche sein, dass der eine Sohn die .Hälfte des Nachlasses, und die andern zusammen nur die zweite Hälfte erhalten, sollen, oder hei mündlicher Willenserklärung s…

  6. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 43 · I. Das Testament.

    seine Brüder bedacht, dann ist kein Unterschied, ob die Erklärung des Erblassers eine schriftliche oder eine mündliche war; sie ist in beiden Fällen gültig. Bestimmt aber der Erblasser den einen .Sohn /um alleinigen Erben seines!Nachlasses,…

  7. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 44 · I. Das Testament.

    -- •w - I. die Schenkung eines Gesunden (מתנת בריא) und II. die SehenIcung eines Kranken (מתנת שכיב מרע), g. 6«. A 11 g e m e i 11 e 1־ B e g 1־ i f f d e 1־ S c h e 11 k u 11 g. Schenkung überhaupt, ist die unentgeltliche freiwillige Übert…

  8. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 45 · I. Das Testament.

    …m Falle hat die Schenkung Geltung, יי Bahn Pathra 14(5'', 31 ahn. Sechia Umatana e. 0 §. 1, 011. 31:, 0. 240 §. ]. Nach Nachmanides (ימ״בן) Ansicht ist diese Praesmnption bloss bei der Sehenhung׳ eines Kranken nicht aber bei der eines Gesunden anznnel…

  9. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 46 · I. Das Testament.

    …va 1421', Maim. Mechiva c. 22 §. 10, Oh. 51. c. 210 §. 1. 23 Baba Bathva das., 51aim. und Oh. 51. das. Nach Ansicht des Hai Gaon und Anderer findet diese Ausnahme nur bei dev Schenkung eines Kranken, nicht aber bei dev eines Gesunden Anwendung. (Si…

  10. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 47 · I. Das Testament.

    47 Wortes מר\ום betrachtet 11 ml so erklärt. :11s stünde מהיום ולאה־ מיתה und /war nach dem Grundsatz זמנו של שטי מוכי" עליו »Der in der Urkunde angegebene Tug der Ausfertigung, deutet au, dass dit* Schenkung von ilun ihren .Anfang zu nehme…

  11. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 48 · I. Das Testament.

    48 kungsurkunde (שט:־■ מתנה) über die Schuld ־und die damit verbündeneu Beeilte. 28 אותיות נקנית בכתיבה ומסדה Besitzt aber A keine Urkunde über seine Borderung', so kann, er diese an (' nur dann übertragen, wenn der Gläubiger A den Schuldne…

  12. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 49 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    49 in der Überlassung eines dem Letztem zur Aufbewahrung gegebeneu Gegenstandes, so ist das ein Verzichtleisten (מהילה) und es bedarf zur Gültigkeit keines rechtlichen zueignenden Actes mein־ מחילה אינה צ־יכה קניין)), da der Beschenkte bere…

  13. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 50 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    davon zur Zeit spricht, als er das Yermächtniss bestimmt (•ניצוד 2 ,(מחמת מ־תד. I m letzteren Falle kann dasselbe sowohl mündlich als schriftlich gemacht werden und bedarf es keines der beim (:!('schenk(־ eines Gesunden erforderlichen recht…

  14. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 51 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    51 Ist aber bei der Erklärung des letzten AVillons von Seiten des;Schenkers ausdrücklich der Tod als Motiv dieser Anordnung, oder auch wenn nur nebenbei, erwähnt worden, so wird der Kranke selbst wenn das Vermächtniss nur auf einen Theil do…

  15. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 52 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    rüeksiehtlich dos B. Im ersten Fall(■* ist das Legat in Betreff aller• drei Legatare als ein Vermächtniss des ganzen Vermögens zu beurt heilen, da er doch mit■ einem Male sich entschlossen hat, sieh seines sämmtliehen Vermögens zu entäusser…

  16. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 53 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    (׳1 ס ייts 0 t z u n g. Bei einem schriftlichen Vermächtnisse, in dessen Bern •lau 1- ׳düng ausdrücklich erwähnt ist, dass der Zueigmingsact des Mantelgriffs (קניין סודר) stattgefunden’hat, ist die Praesumption begründet, dass die Absicht d…

  17. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 54 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    04 — (יי miston dos Legntars erfolgt ist, und zwar, um seinem Rechte mehr־ Kraft zu vorloihou 'ליפות כח, z, 1), Avenn der Wortlaut der Urkunde dor folgende ist וקניניא מיניה מוסיף על מתנתא » Wir haben nebst der vernommenen letztwilligen Ano…

  18. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 55 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    beweglichen Gegenstände in ’Besitz nehmen lassen, oder er habe, bei einem Vermächtnisse von unbeweglichen Gütern, die Worte gesprochen: לך חזק והג״ »Gelle und nehme sie in factischen Besitz« und hat überdies auch ein ק;ין סודי stnttgefunden…

  19. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 56 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    — :>n — (>1י jedoch, dass das Vcrmüehtniss auch nach seinem Tode geheim gehalten werden soll, so ist es gleich dev verheimlichten »Schenkung eines Gesunden ungültig21 .־ (’$. l>7.) Zwei fei ha fte F ü 11.*. Ist dem Wortlaute 11 er ITkunde n…

  20. 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 57 · II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.

    gegeben werden.« hei dem andern דרשיגה »er soll es erben« lautet, so wird gleichwohl angenommen, dass er beiden bloss Legate vermachen, sie jedoch nicht als Erben einsetzen wollte. 24 8• SL .1' 0 r t s e t z 11 n g. Entsteht ein Zweifel übe…