Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 13. für das Schuljahr 1889-1990
- Article
- I. Das Testament.
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 45 (sequence 6)
- Language
- German
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— 45 — gewusst hätte, dass sein Sohn noch am Lehen ist, die Schenkung nicht gemacht hätte.17 4. Darf die Schenkung־ nicht als ein geheimer, vor den Augen der Ausscmvelt verborgener Act vollzogen werden. Eine מתנה טמדתא ist ungültig. .Es muss daher in der Schenkungsurkunde ausdrücklich׳ bemerkt werden ואמי* לנו תיתבו בשוקא ובברייתא ותכתבו ליה »Und der Schenker trug uns (den Zeugen) auf, diese Urkunde aut' ötfentliehern Platze zu schreiben und zu unterfertigen. 18 5. Muss das Object der Schenkung ein wirklich vorhandenes sein. אין אדם מקנה דבי שלא בא לעולם »Ein dingliches :Recht kann auf einen Andern nicht übertragen werden, wenn der Gegenstand noch nicht existirt.« So kann z. B. die Frucht eines Baumes oder Feldes, die diese erst in Zukunft bringen werden, nicht verschenkt werden, es müsste denn der Baum oder das Feld selbst zur Eutzniessung auf eine bestimmte Zeit Gegenstand der Schenkung sein.10 0. Der Gegenstand der Schenkung muss zur Zeit der Ubertragung des dinglichen Rechts im Besitze des Schenkers sein. אין אדם מקנה דבר שאינו בי־שותו; so kann z. B. eine Erbschaft beim Leben des Erblassers nicht den Gegenstand einer Schenkung bilden.20 7. Muss der Gegenstand der Schenkung eine wesentliche greifbare Sache sein אין אדם מקנה דבי שאין בו ממש. »Eine ungreifbare Sache kann nicht an einen Andern verschenkt werden.« So hat eine Schenkung keine Geltung, wenn «Jemand z. B. sagt: der Genuss dieser Frucht, die Bewohnung dieses Hauses sei dir überlassen, da Genuss und Bewohnung blosse Begriffe, aber keine für sich bestehendo Dinge sind; er müsste denn sagen: Dieser Baum sei dir zum Genüsse seiner Früchte, dieses Haus für eine gewisse Zeit zur Be- Avolmung überlassen, in diesem Falle hat die Schenkung Geltung, יי Bahn Pathra 14(5'', 31 ahn. Sechia Umatana e. 0 §. 1, 011. 31:, 0. 240 §. ]. Nach Nachmanides (ימ״בן) Ansicht ist diese Praesmnption bloss bei der Sehenhung׳ eines Kranken nicht aber bei der eines Gesunden anznnelnnen. (Oh. 3t. das. §. 2.) JS Uaba Uathra 401', Maim. das. e. f> §. 1, 2, Ob. 31. e. 242 §. 2. י" J3aba liathra 131", 11. a. ni. O., M'aiin. Meehira c. 22 §. 1, 011. 31. o. 20!) §. 4. 10 Haha Me/.ia 1«״, Maim. Meehira c. 22 $. .־>, c. 23 §. 1, 2, Oh. 3i. c. 200 §. 4, c. 211 §. 1.