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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 46

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
I. Das Testament.
Date
1889-01-01
Page
Seite 46 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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— י)4 weil .Baum. Brueht mul Haus wirkliche, greifbare Dinge, sind!2 .(שיש בהם ממיט! H. Gleichwie die Existenz des Gegenstandes eine nothwendige Bedingung der Gültigkeit der *Schenkung ist, ebenso unerlässlich ist es, dass der Beschenkte zur Zeit, in der die *Schenkung geschieht, bereits geboren war und gelebt habe. Hinein Kinde kann vor seiner Geburt eilt Geschenk nicht gemacht werden. אין אדם מקנה למי שלא בא 22.לעולם והמזכה לערב*־ לא קזה Eine Ausnahme bildet bloss das Geschenk, welches Jemand, dessen Erau schwanger ist, seinem zu erwartenden Seltne macht. 2,5 h. Die Schenkung muss bei Lebzeiten des Schenkers ihren Anfang nehmen, wenn auch die völlige Vollziehung derselben erst nach dessen Tode vor sich geben soll. Eine Schenkung hingegen, die erst nach dem Ableben des Schenkers beginnen soll, ist ungültig. אין שט־ לאח־ מיתה. Hat daher der Schenker ausdrücklich bedungen לאחר מיתה, 11. i. dass die 'Übertragung des Eigenthums erst nach seinem Tode •erfolgen soll, so hat dies keine Gültigkeit. Lautet über die Sehenkungsurkuude מהיום ולאה־ מדתה »von heute und nach dem Tode« oder מעכשיו ולאה־ מיתה »von .jetzt und nach dem Tode« : so ist die Absicht ׳des Schenkers ersichtlich, dass die Schenkung sofort beginnen soll, und zwar riicksiclitlich des Objectes selbst, dessen Eigentlnunsrechtc. «er sogleich entsagt und wovon er bloss den Eutzgenuss bis zu sei- ,nein ,rode sich vorbehält נוף מהיום ופיר* לאח־ מיתה. I)ic Schenkung .-nimmt■ also ihren Anfang bei seinem Leben und ist gültig. 24 «la selbst, wenn in der Erkunde das Wort מהיום oder מעכשיו . ausgelassen ist und bloss לאח־ מיתה steht, so wird, insofern das Documont mit■ liem D;1tu1״ verseilen ist. dieses als Ersatz des fehlenden 21 habil Bathva 1471', Maim. das. 13, 14, Oh. 51. c. 212 §. 1. Ob ׳/,uv * Geltung einer Schenkung dev Gegenstand genau bestimmt sein müsse, darüber sind die Ansichten gethoilt, siehe 5Iaim. 51echiva c. 21, Secliia Umatana c. 3 4 5, Maggid 51'isehna das. und Oh. 51. c. 241 §.4. 22 Baba Bathva 1421', Maim. Mechiva c. 22 §. 10, Oh. 51. c. 210 §. 1. 23 Baba Bathva das., 51aim. und Oh. 51. das. Nach Ansicht des Hai Gaon und Anderer findet diese Ausnahme nur bei dev Schenkung eines Kranken, nicht aber bei dev eines Gesunden Anwendung. (Siehe 5!agg׳id 51isclma zur a. St. und Oh. 51. a. a. 0. 24 Baba Bathva 13(5■5 ,'־Iaim. Seclii.ja Umatana c. 12 13, Ob. 51. .2 37 8■ 1•

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