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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1889-01-01 · 13. für das Schuljahr 1889-1990 · p. Seite 54

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
13. für das Schuljahr 1889-1990
Article
II. Schenkung eines Kranken, Vermächtniss.
Date
1889-01-01
Page
Seite 54 (sequence 6)
Language
German
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IRI
…/3122061-10812809--079-280577
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04 — (יי miston dos Legntars erfolgt ist, und zwar, um seinem Rechte mehr־ Kraft zu vorloihou 'ליפות כח, z, 1), Avenn der Wortlaut der Urkunde dor folgende ist וקניניא מיניה מוסיף על מתנתא » Wir haben nebst der vernommenen letztwilligen Anordnung zum grossem Nachdruck auch den Mantelgriff gemacht,« dann hat das Vermächtniss dieselbe Rechtskraft, als oh ein ‘קנין סוד nicht statt gehabt hätte.18 87 יs. W i d e r r u f des .1! e g a t s. Unterscheidet sich das Vermächtniss von der »Schenkung eines Gesunden schon darin, dass ersleres keines Zueignungsactes bedarf und dass es erst nach dem Tode des Schenkers Geltung erlangt, so folgt daraus auch noch ein fernerer Unterschied, und zwar der, dass das Vermächtniss widerruf bar ist, nämlich wenn der Schenker während seiner Krankheit seinen Willen ändert und die Verfügung ausdrücklich zurücknimmt14, oder wenn er einen Theil des Legats oder das Ganze einem Andern vermacht, in diesen!fällen hat der zuerst Redachte nach dem Tode des *Schenkers kein Recht auf das Vermächtniss דייתק' מבטלת דייתיקי »Eine spätere letztwillige Verfügung hebt die erstere auf.« 1r> da seihst wenn der *Schenker das Vermächtniss Aveder Aviderrufen noch an einen ZAveiten vermacht hat, hat es nur dann Geltung, Avenn er in!folge jener Krankheit gestorben ist, Avährend Aveleher er die 'Verfügung getroffen hat; hatte 01• aber das Kranken- Inger bereits verlassen und konnte er ohne *Stütze gehen, ja seihst Avenn er einer solchen noch bedurfte, jedoch nach dem Ansspräche der Aorzte der späte!• eingetretene Tod keine .folge dieser• Krankheit Avar, dann hat die Rechtskraft des Vermächtnisses von selbst alle Geltung verloren.1(1 8. <!). Eortsetzung. Enthält aber die Urkunde die ausdrückliche Erklärung, der Schenker habe durch einen Dritten zu Gunsten des Beschenkten die 13 Baba Balhra 152'\ Alaim. So.ehija Umatana t\ 8 §. 11, Oh. M. a. a. 0. st 17. 14 Baba Bathva 151׳', Alaim. *las. r. 9 §. 15, Ch. Al’, c. 250 §. 1'!. 15 Baba Bathra 1521', Alain*, das., Oh. AI. das. IC <rittin 721׳, R. Ascher das. and Baba Bathva f 82, Alaim, das. c. 8 §. 25, 20, Ch. AI. <•. 250 §. 2.

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